Zitat Zitat von Schubsi Beitrag anzeigen
Meine persönliche Meinung:
Pressefreiheit ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Da kann auch ein 4-Sternepolizeibeamter nichts dran drehen.
Der Kameramann stand weit genug entfernt, so dass er die Einsatzkräfte in keiner Weise behindert hätte und auch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann ich hier nicht erkennen da die betroffene Person nicht zu erkennen und zu identifizieren ist.
Wenn jemand den Beitrag gesehen hätte, der die Person kennt, hätte der jenige wahrscheinlich die Person erkannt.
Wenn DU oder eine Dir nahestehende Person besoffen aus dem Weiher gezogen wirst, willst Du auch nicht dabei gefilmt werden....

Gut - in Artikel 5 des Grundgesetzes steht zwar:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Aber in Artikel 1 steht auch:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Und daher hat ein Kameramann keine Personen in hilflosen Situationen ohne deren Einverständliss zu filmen - schon gar nicht, wenn es sich um eine derartige Art von Boulevardjournalismus handelt, in denen nur noch das menschliche Leid die Einschaltquoten und das Geld bestimmen.
Stell Dir einfach vor, es wäre Deine Mutter, die da gefilmt wird, wie sie in den RTW gebracht wird - fändest Du das immer noch gut - wenn Herr Wiebold (und andere) damit ihr Geld verdienen würden?????? Und derartige Aufnahmen haben auch nichts mit Pressefreiheit zu tun. Ein Kameramann, der sich auf die Pressefreiheit beruft, sollte ebenfalls abwägen, ob seine Aufnahmen nicht die Würde anderer Menschen verletzen würden. Und das hat der besagte Kameramann (Zitat: "Das will ich ja gerade haben") - nicht bedacht.