Ergebnis 1 bis 15 von 26

Thema: Zusammenarbeit an der Einsatzstelle mit Presse :(

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    25.05.2008
    Beiträge
    8

    Grundsätze

    Es gibt Verhaltensgrundsätze für zur Vermeidung von Behinderungen zwischen Presse und der Polizei. Diese wurden von der Innenministerkonferenz am 26. November 1993 und vom Deutschen Presserat, Verleger-, Zeitungs- und Zeitschriftenverbänden, ARD, ZDF, dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation und den journalistischen Berufsverbänden beschlossen.
    Hier heisst es auch eindeutig in Abschnitt 9:
    "Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei Aufsehen erregenden Einsätzen im allgemeinen zulässig. Die Medien wahren die berechtigten Interessen der Abgebildeten und beachten insbesondere die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes bei Veröffentlichungen des Film- und Fotomaterials."

    Hier handelt es sich meiner Meinung nach nicht um einen Aufsehen erregenden Einstaz, weshalb das Filmen nicht zulässig ist, oder je nach Auslegung vorher gefragt werden muss.

    Desweiteren heisst es in Abschnitt 10:
    "Die Polizei unterstützt bei ihren Einsätzen, auch bei Geiselnahmen und Demonstrationen, die Medien bei ihrer Informationsgewinnung. Andererseits sollen Medienvertreter polizeiliche Einsätze nicht behindern. Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen, wie z.B. Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen, es sei denn, dass Ausnahmen zugelassen werden."
    Aus welchem Grund auch immer sprach der Beamte eine Räumungsaufforderung aus, welcher der Kameramann nicht nachkam.

    Wir kennen die Gründe des beamten nicht, weswegen er so reagierte, weswegen wir nicht mutmassen können. Nur leider kommen manche Journalisten Aufforderungen nicht nach, die Berichterstattung einzustellen.
    Wenn ich mir aber die anderen Videos so ansehe, die auf der Seite veröffentlciht sind, finde ich gleich ein paar Mängel: Bescheiftungen und Namen auf Fahrzeugen müssen unkenntlich gemacht werden.
    Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
    Auch bei mir im Ort gab es da schon mehrmals Probleme, sogar auf Privatgelände und immer beriefen sich die Journalisten auf die Pressefreiheit. Manch Journalist hält die Pressefreiheit für eine Freikarte Grundrechte zu brechen.
    Bei uns läuft das alles sehr gut. Wenn wir im Einsatz gefilmt oder fotografiert werden, kommen die Berichterstatter bei Einsatzende zu uns und fragen, ob es ok ist. Haben sie kein Einverständnis, dann werden die Bilder nicht veröffentlicht.
    Kabel1 drehte vor kurzem eine Reportage über eine Großveranstaltung bei uns. Im Vorfeld mussten wir alle eine Einverständiserklärung unterzeichen, ebenso wurde uns zugesichert, dass das Kamerateam sich entfernt, wenn wir sie dazu auffordern.
    Das hat alles bestens geklappt.
    Wieso kann das nicht immer so laufen? Nur wegen dem Geld, das die Fernsehsender für Sensationsvideos bezahlen? Das darf nicht sein.
    Geändert von THubsi (23.06.2009 um 02:08 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    28.11.2002
    Beiträge
    1.294
    Zitat Zitat von THubsi Beitrag anzeigen
    Hier handelt es sich meiner Meinung nach nicht um einen Aufsehen erregenden Einstaz, weshalb das Filmen nicht zulässig ist, oder je nach Auslegung vorher gefragt werden muss.
    Das kann vor Ort in der Regel garnicht entschieden werden. Und wenn sich der Journalist an geltende Gesetze hält, ist gegen das Filmen nichts einzuwenden. Selbstverständlich hat er bzw. die Redaktion nachher die Pflicht, gegebenenfalls Gesichter unkenntlich zu machen. Dies geschieht aber im Nachhinein. Es gibt daher keinen Grund, das Filmen vor Ort zu verbieten.

    Zitat Zitat von THubsi Beitrag anzeigen
    Nur leider kommen manche Journalisten Aufforderungen nicht nach, die Berichterstattung einzustellen.
    Zum Glück. Wenn sich die Presse von der 'Obrigkeit' so einschüchtern ließe, währe das sehr schlecht für unsere Demokratie.

    Desweiteren ist es makaber zu Filmen, wie ein Leichnam vom Bestatter eingeladen wird. Und das interessiert nunmal niemanden mehr, ausser den sensationsgeilen Idioten, die uns alle bei der Arbeit behindern.
    Ich weiß nicht, für wen Du sprichst, wenn Du 'uns alle' sagst, aber mich hat noch keiner bei der Arbeit behindert. Ich könnte mich aber jederzeit über solche wichtigtuerischen Idioten (um mal bei Deiner Wortwahl zu bleiben) aufregen, die meinen, nach Gutdünken die Presse zensieren zu müssen.
    Im übrigen wird der Leichnam nämlich gerade nicht gefilmt, sondern nur die Kiste die eingeladen wird. Und daran ist nichts makaber, das ist die Realität. Und auch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Aber wir schweifen ab, im o.g. Beitrag ging es um eine Intoxikation und nicht um eine Leichensache.


    Gruß,
    ahk

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Im übrigen wird der Leichnam nämlich gerade nicht gefilmt, sondern nur die Kiste die eingeladen wird.
    Unabhängig davon, was gefilmt wird, behaupte ich, dass der handelsübliche Feuerwehrmann (oder Mensch allgemein) dass gar nicht genau erkennen wird, was der Kameramann da filmt. Man kann vom bloßen Zusehen nicht wissen, wie der die Kamera gerade eingestellt hat (Winkel etc.), und was genau jetzt im Bildmittelpunkt oder überhaupt im Bildausschnitt zu sehen ist und was nicht. Überspitzt: Der filmt aus 50m den Unfallwagen mit 5 Leichen drumherum, und hat hinterher doch nur den Wagen drauf.
    Bei Fotografen gilt das ebenso.

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Ohne mich jetzt intensiv mit dem konkreten Fall beschäftigt zu haben, wollte ich doch eine Kleinigkeit mal los werden:
    Unabhängig von dem Recht auf Pressefreiheit, Rundfunk- und Meinungsfreiheit, auf die sich Medienvertreter gerne berufen, ist - rein rechtlich - ersteinmal das Maßgebend, was ein Polizeibeamter sagt. Solange eine Anweisung nicht grob sittenwidrig oder strafbar ist, hat man einer Anweisung eines Polizisten zu folgen, in gewissen Fällen auch, ohne, dass er sich dafür sofort rechtfertigt.
    Anschließend kann man sich gerne bei der zuständigen Disziplinarstelle beschweren und eine Rechtfertigung verlangen.

    Zweitens - und nun verlasseb wir den juristischen Teil und schwenken zur Moral und Ethik - ist es für mich fraglich, was dieses Recht auf Pressefreiheit bedeutet. So ist für mich das Recht bereits erfüllt, wenn man über den Unfall berichtet. Eine fotografische oder gar gefilmte Darstellung macht einen Bericht nicht wahrer oder wirklicher, er veranschaulicht lediglich eine bestimmte Situation. In erster Linie befriedigen solche Bilder oder Videos aber eher ein gewisses Interesse der Zielgruppe und ist daher für mich primär wirtschaftlicher Natur.
    Und bei der Frage, was den schützenswerter wäre, die Würde des Menschen oder die (wirtschaftsorientierten) Rechte für Medien, brauche ich persönlich nicht lange nachdenken.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Euro Gast

    ich, der böse Journalist

    Liebe Forummitglieder,

    ich bin der böse Videojournalist der in Geldern von der Polizei überwältige wurde. Wie ich gehört habe, ist der Beamte inzwischen beurlaubt (diese Info stammt aus internen Kreisen, allerdings nicht aus offiziellen). Des weiteren wird gegen ihn in mehreren Punkten ermittelt. Das nur nebenbei.

    Ich durchsuche gerade so einige Foren nach Diskussionen über meine Person. Ich würde doch sehr darum bitten, auch in diesem Forum gewisse Formen der Höflichkeit einzuhalten.

    Seine Meinung sagen: Ja,
    adäquat diskutieren: Ja
    Beleidigend werden: Nein! und zwar entschieden NEIN.

    Da ich leider keine Zeit habe in jedem Forum mehrere Seiten lange Stellungnahmen oder Kommentare zu hinterlassen (bitte verzeiht es mir), gebe ich hier zumindest einen Link bekannt, wo man genau das nachlesen kann:

    http://forum.bos-fahrzeuge.info/thre...tuser=0&page=3

    Ich hoffe, mit diesen Kommentaren so einige Frage zu diesem Thema beantwortet zu haben. Ich werde natürlich die weiteren Diskussionen verfolgen und mich ggf. weiter zu diesem Theme äussern.

  6. #6
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Also ich muss ehrlich sagen, wir haben an den Einsatzstellen kein Problem mit der Presse.
    Sie laufen uns nicht in den Füßen rum, "Leserreporter" sind von beiden Seiten (Einsatzkräfte und Pressesprecher) nicht gerne gesehen, und werden von der ESt verwiesen.
    Der Medienandrang wird vom Pressesprecher unserer Feuerwehr geregelt, bekommen wir bzw. Polizei also nicht zu spühren. Bei größeren Einsätzen kommt der Pressesprecher des Kreises noch dazu.

    Solange die Presse niemanden stört, mein Gott. Es macht schließlich jeder nur seine Arbeit - sie verdienen damit ihr Geld, wir tun unseren Job indem wir den Einsatz abarbeiten.

    Gruß,

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •