Sag das aber nicht so, das kann dir jeder halbwegs intelligente Pressevertreter wiederum als Zensur deuten. Decke als Sichtschutz vor Gaffern ist ok, aber Decke als Medienschutz geht nicht (die BF Hamburg hatte da imho mal ein entsprechendes Verfahren mit der B***).
Ausnahmen wären für mich:
- Patient ist ansprechbar und äußert selbst diesen Wunsch (dann bräuchte ich mich bei einer evtl. Rechtfertigung nicht auf mutmaßliche Wünsche berufen, sondern hab ne klare Aussage vor Zeugen)
- Notarzt erbittet Deckenwand um den Patienten, um ihn vor Wind und damit evtl. Auskühlung oder Staub zu schützen. Dann kann ich mich nicht nur auf das rechtlich brisante "Grundrecht vs. Grundrecht" berufen, sondern mache quasi eine medizinische Notwendigkeit draus. Nebeneffekt: Ich bin tlw. den schwarzen Peter los.
Mit der letzten Ausnahme kann man natürlich in Absprache mit dem Notarzt (man kennt ja seine Medizinmänner im primären Ausrückebereich, das kann man vorher abstimmen) auch ein bisschen "klüngeln".
Ohne die Frage jetzt explizit an dich zu richten: Würde es für jemanden einen Unterschied machen, wenn hier nicht ein Polizist beteiligt wäre, sondern ein Feuerwehrangehöriger (FF)?