Hallo fwmorpheus!
Da ich selber auch als Pressesprecher tätig bin und viel mit den Medienvertreter Kontakt habe, muss ich dir leider widersprechen. Das ist nicht Aufgabe der Polizei hierfür Platzverweise auszusprechen. Das darf er schlicht weg nicht. Es geht um die Pressefreiheit und die ist SEHR hoch angesiedelt. Da sollte man sich nicht täuschen lassen. Einmal die Pressefreiheit zur falschen Zeit eingeschränkt und schon kann es eine Anzeige geben. In der Regel ist es aber immer noch so "wie man in den Walt hineinruft, so schallt es hinaus". Der Kameramann hätte die Szene so gedreht, dass man den Patienten nicht sieht/erkennen kann. Ganz einfach, weil so etwas im TV nicht gesendet werden darf. Also warum etwas drehen, was nicht gesendet werden darf/wird?! Und gegen Filmmaterial von Einsatzmaßnahmen ist nichts einzuwenden.
Die einzigen Ausnahmen in der ein Platzverweis ausgesprochen werden darf (sollte die Ausnahme sein) sind:
- Behinderung der Einsatzkräfte
- Gefährdung des Medienvertreters am Einsatzort
Beides lag im genannten Beispiel oben nicht vor. Also war der Medienvertreter durchaus im Recht!!!