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Thema: Daseinsberechtigung einer FF...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich frag mich langsam echt, wenn ich diesen und den anderen Thread so lese, wie im Ersten Weltkrieg Brand und Hilfeleistungseinsätze durchgeführt wurden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Im übrigen kann man auch, wenn man schon über "Daseinberechtigung" spekuliert, das THW in Fage stellen. Die haben noch viel weniger Einsätze als irgend eine kleine Ortswehr und kosten den Bund auch viel Geld.

    Also weitermachen. Tztz
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  3. #3
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    Stadel21, dein Bildschirm muss wirklich kaputt sein. Oder etwas anderes...


    Zum Thema Bauhof: So etwas haben wir bei uns auch eingerichtet, mittlerweile in Gruppenstärke. Die perfekte Lösung ist das nicht, wenn man die heutigen Hilfsfristen einhalten will, da Bauhöfe in diesen Größen (Gemeinde mit knapp 12.000 Ew.) relativ wenig Werkstattstellen haben und daher die verschiedenen Leute in verschiedenen Kolonnen mit verschiedenen Fahrzeugen, darunter auch langsamere Selbstfahrer, an allen möglichen Punkten der Gemeinde verstreut sind. Als Zweitschlag kann man so ein Konzept fahren, als Erstangriff i.d.R. nicht.
    Eine Wehr ist mir bekannt, da haben die Bauhofmitarbeiter ihre Feuerwehr-PSA stets im Bauhoffahrzeug parat, und im Einsatzfall machen die Sternfahrt zur Einsatzstelle. Quasi ein Rendevouzsystem. Wie sich das bewährt, entzieht sich meiner Kenntnis.

  4. #4
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    Hallo,

    hier wird in Stellenausschreibungen der Satz "Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr ist erwünscht" nicht mehr gebracht, da ein Arbeitsrichter aus der quasi aufgezwungenen "Freiwilligkeit" ableiten könnte, das dann der Dienst in der Feuerwehr Arbeitszeit sei und zu vergüten ist.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
    da ein Arbeitsrichter aus der quasi aufgezwungenen "Freiwilligkeit" ableiten könnte, das dann der Dienst in der Feuerwehr Arbeitszeit sei und zu vergüten ist.
    Ist das eine Vermutung der ausschreibenden Stelle oder gibt es da stichfeste Anhaltspunkte? Falls letzteres, bitte nennen (auch per PN).

  6. #6
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    Moin,

    zum Thema Bauhof / Gemeinde- / Stadtwerke.

    Bei uns hat man sich wohl wegen folgender Gründe entschieden so etwas nicht als Einstellungsvoraussetzung mit anzugeben.

    1. Es hat nichts mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun. Evtl. wäre hier der Sachverhalt der Diskreminierung / Benachteiligung gegeben. Es gab hier auch mal n Thema wo´s andersrum lief. Kommandant Ort A wurde nicht im Bauhof Ort B angestellt wegen Interessenkonflikt.

    2. Sollte sich der Bewerber nach kurzer Zeit dazu entschliessen doch keinen Feuerwehrdienst leisten zu wollen wird man höchstwahrscheinlich keinen Richter finden der gegen den Bewerber urteilt -> s. Punkt 1

    Bei uns wird es wie gesagt nicht explizit gefordert.
    Natürlich weis jeder Fwdl dass es in der Regel nicht von Nachteil ist wenn man in seiner Bewerbung für den öffentl. Dienst erwähnt dass man dieses Ehrenamt ausübt.
    Herr Mustermann, 30 Jahre, seit 25 Jahren im Fußballverein, die Hälfte der Woche straff wie ne Strandhaubitze sucht nen ruhigen Job und denkt
    "Feuerwehr! die saufen nur den ganzen Tag, eigentlich GEIL, aber Nachts aufstehen???"
    den wird es nicht Interessieren dass er FwD leisten soll, der fühlt sich eher Benachteiligt wenn Du dies Voraussetzt was meiner Meinung nach Grund zur Klage wäre. Objektiv betrachtet auch richtig.
    So mancher Chef wünscht sich ne Sekretärin mit Dicken Tit*en hat aber nix mit qualifikation und dem Job zu tun.
    Welche er letzendlich einstellt bleibt Ihm selbst überlassen.

    Zum Thema Daseinsberechtigung.
    wir haben eines der am besten ausgebauten Hilfsnetze der Welt.
    Weil etwas klein ist heißt es noch lange nicht das es nicht großes vollbringen kann. Weil etwas seit 10 Jahren nicht mehr gebraucht wurde heißt es nicht dass es nie mehr gebraucht wird. Hilfsfrist hin oder her. Eine Feuerwehr ist immer sinnvoll. Jedes noch so kleine Dre**snest hat mindestens 1 Fußballverein -> einzigster Sinn ist Umsatz bei den Brauereien und "man muss seine alte nicht das ganze Wochenende ertragen".
    Ausnahmen bestätigen die Regel.

    ................ für den ein oder anderen Gedankenansatz fehlt mir grad die Zeit

    Gruß

    etwas auf die Ausdrucksweise achten, oder als Zitat kennzeichnen - Gruß, Mr. Blaulicht, Mod
    Geändert von Mr. Blaulicht (22.06.2009 um 11:12 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    nicht als Einstellungsvoraussetzung...
    Dann schreibt man es halt als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag, dann hat man es als Willenserklärung des Arbeitnehmers.

    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Jedes noch so kleine Dre**snest hat mindestens 1 Fußballverein
    Auf den Fussballvergleich hatte ich gewartet.
    Fussballvereine
    • lassen nicht grundsätzlich jeden mitspielen, manche sitzen auf der Bank, anderen wird gleich nach Probetrainings auch ein anderes Hobby nahegelegt, man bläht den Kader nicht künstlich auf.
    • trainieren mind. wöchentlich, i.d.R. noch mehrmals. Wenn mal jemand sagt: "1x im Monat ein paar Bälle treten reicht zum Mitspielen" wird der reichlich wenig Erfolgsaussichten haben.
    • gründen Spielgemeinschaften, wenn man merkt, dass quantitativ und/oder qualitativ das Personal eng wird, oder Geldgeber fehlen.
    • akzeptieren, dass es festgeschriebene Regeln für ihre Freizeitbeschäftigung gibt, die sich hin und wieder auch mal ändern.
    • stimmen dann auch ihr Training auf diese aktuellen Regeln ab.
    • versuchen stets, die modernsten Bälle, Tore und Schuhe/Trikotsätze zu haben.
    • akzeptieren, dass in unterschiedlichen Ligen gespielt wird und richten trotzdem Freundschaftsspiele mit anders klassifizierten aus, bei Turnieren spielt man auch schon mal zusammen.
    • akzeptieren längere Anfahrten zu den Spielorten, wenn man sich davon mehr Erfolg versprechen kann.
    • sind ... Vereine.

    Also ist tatsächlich alles wie bei der Feuerwehr... Oder?

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