Hallo,

hier wird in Stellenausschreibungen der Satz "Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr ist erwünscht" nicht mehr gebracht, da ein Arbeitsrichter aus der quasi aufgezwungenen "Freiwilligkeit" ableiten könnte, das dann der Dienst in der Feuerwehr Arbeitszeit sei und zu vergüten ist.