Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Mpralisch gesehen gebe ich Dir 100%ig recht. Auch Blinken beim Abbiegen etc sollte man nicht unterlassen. Aber wie gesagt: "Soweit als möglich" gilt nur nach Abs. 1 und damit nicht für Rettungsdienste.
Allerdings - und das bitte ich ausdrücklich zu bedenken: Wer meine Aussage als Freifahrtschein versteht, sollte sich ernsthaft über seine Tauglichkeit Gedanken machen.
Ich verstehe nicht genau, möchtest Du damit sagen, Rettungsdienste könnten sich auch dann über die Regelungen hinwegsetzen, wenn dies nicht unbedingt und konkret erforderlich ist?
Auch der RD muss sich natürlich wann immer möglich an §1 und auch den Rest halten.