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Thema: § 38 StVO - "Wegerechte"

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es gibt einen Absatz 8 im § 35 und der macht zumindest eine äußerst stichhaltige Begründung notwendig, die in der absoluten Mehrzahl der Fälle nicht gegeben sein dürfte.
    Warum? Was hat das damit zu tun?
    Der 38 (5) bedeutet, dass man durch die Einsatzfahrt keine Gefahren produzieren darf und nicht gegen andere Rechtsvorschriften (zb. 315c StGB oder FeV...) außer der StVO verstoßen darf. Jedoch darf man andere VT im Sinne von § 1 StVO belästigen und behindern, aber auf nicht gefährden oder gar schädigen.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  2. #2
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    1.737
    Zitat Zitat von telemanne Beitrag anzeigen
    Warum? Was hat das damit zu tun?
    Zum einen dürfen Sonderrechte für uns ja nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, aber da kann man sich noch Fälle denken, in denen ein Abweichen vom § 38 angezeigt sein könnte.
    Zum anderen fordert der Absatz 8 eben eine gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Ausübung der Sonderrechte, speziell beim Paragraphen 38 stelle ich mir das äußerst kompliziert vor.

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