Zum einen dürfen Sonderrechte für uns ja nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, aber da kann man sich noch Fälle denken, in denen ein Abweichen vom § 38 angezeigt sein könnte.
Zum anderen fordert der Absatz 8 eben eine gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei der Ausübung der Sonderrechte, speziell beim Paragraphen 38 stelle ich mir das äußerst kompliziert vor.