Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
Darf oben genannter Kamerad xy nun das Fahrzeug zum Einsatzort fahren?
Nein.

Falls ja mit welchen Gesetzlichen Freigaben bzw Erlaubnissen?
Du suchst §21 StVG.

Fällt das ganze unter § 34 StGB Rechtfertigender Notstand (Link)?
Dazu müßte er nachweisen können, daß er in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Das dürfte nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sein. Außerdem müßten andere Maßnahmen (z.B. frühzeitige Nachalarmierung) erfolgt sein, um den tatsächlichen Notstand begründen zu können.

durch §35STVO kann es ja nicht sein da er ja nur die STVO "aushebelt" und nicht die Führerscheinverordnung...
Lies Dir mal §74 FEV durch. Aber das hilft im vorliegenden Fall auch nicht weiter.

MfG

Frank