Schau mal in § 38 (2) StVO:
" (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Da steht ganz konkret geschrieben, dass du auch ohne Akustik Wegerechte hast. Die Umsetzung ist halt nur ein wenig anspruchsvoller...
Und dann noch ein Satz zu den Vorrednern: Wenn es eine bestätigte Amok-Tat gibt, dann kann es ganz sicher nicht dass Alarmstichwort "Bombendrohung" sein - hier erwartet man ja lediglich ein schädigendes Ereignis und bei Amok ist das ja bereits eingetreten...
Die Wahl MUSS daher immer auf die MANV-Stichworte fallen!