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Thema: alarmstichwort bei dingen wie "amoklauf"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    wie sieht es dann mit den wegerechten aus?

    is ja ein gegensatz...anfahrt leise......-> man hat ja eigentlich kein wegerecht..

    was passiert dann wenn es einen unfall gibt?

    es wird so gewertet als obs angewesen wär oder?

  2. #2
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    wie sieht es dann mit den wegerechten aus?

    is ja ein gegensatz...anfahrt leise......-> man hat ja eigentlich kein wegerecht..

    was passiert dann wenn es einen unfall gibt?

    es wird so gewertet als obs angewesen wär oder?
    Das ist eines der grössten Probleme bei solchen Lagen.
    Eine Anfahrt ohne Wegerecht bedeutet in den meisten Fällen auch eine zeitlich längere Anfahrt. Das sind schon ein paar Minuten.
    Der Fahrer sollte in solchen Fällen eben sehr vorsichtig agieren, wie sonst übrigens auch.
    Man kann leider nicht mit vollem TatüTata anrücken, wenn jemand springen will oder andere taktische Überegungen soetwas verbieten.
    Vorsichtig schnell anfahren und das wars.
    Was passiert wenn ein Unfall geschieht?
    Wie auf dem hohen Meer, ist man dann in Gottes Hand.
    Ein Richter sieht es so, ein anderer wieder anders.
    Diese Fälle sind durch das Gesetz nicht erfasst. Leider.

    Und noch etwas anderes, die Feuerwehr kann auch bei solchen Lagen wie in winnenden durchaus Unterstützende Hilfe leisten, und sei es durch absperren oder auch im Bereich der Logistik.
    Und, ein gut ausgebildeter Feuerwehrmann ist immer noch besser, als garkeine Hilfe bei einem Verkehrsunfall. Die Menschliche Seite, der Zuspruch und das "kümmern" sind ein nicht zu unterschätzender Faktor.

    Was die AAOs angeht, da gehört eine sehr gute Planung zu, um wirklich für die meisten Fälle eine gute Auswahl von Kräften vor Ort zu haben. Nicht selten sind allerdings die AAOs mit heisser Nadel gestrickt, nach dem Motto, passt schon.
    Wenn allerdings der Disponent anfängt zu denken, dann ....
    Nichts gegen Disponenten, aber schuster bleib bei deinen Leisten. Ein Rettungsdienstler hat eben kaum Ahnung vom Feuerausmachen, überspitzt gesagt. Die AAO ist dann ein Hilfsmittel für ihn, nach dem er schon verfahren muss, sonst braucht man sich die Mühe auch nicht machen.
    BTW. Eine Bombendrohung gehört immer die Feuerwehr dazu, falls nämlich die Bombe hochgehen soll, sind Bergungsarbeiten zu erledigen, das macht weder die Polizei noch der Rettungsdienst. Und je früher man vor Ort (oder im Bereitstellungsraum) ist, desto schneller kann dann die Hilfe erfolgen.
    Und wer weiss schon, was in den Gehirnen von Attentätern vor sich geht, was er alles "geplant" hat. Lieber vorbereitet sein, als hinterher sich anhören müssen, das man falsch gehandelt hat.
    r.

  3. #3
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    Bei gewissen MANV-Stufen bei uns im Kreis (und auch in anderen Kreisen, die ich kenne), spätestens aber bei MANV2, rückt die FW mit aus,wenn auch nur zur Ustg RD.
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  4. #4
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    wie sieht es dann mit den wegerechten aus?

    is ja ein gegensatz...anfahrt leise......-> man hat ja eigentlich kein wegerecht..

    was passiert dann wenn es einen unfall gibt?

    es wird so gewertet als obs angewesen wär oder?
    Schau mal in § 38 (2) StVO:

    " (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."

    Da steht ganz konkret geschrieben, dass du auch ohne Akustik Wegerechte hast. Die Umsetzung ist halt nur ein wenig anspruchsvoller...

    Und dann noch ein Satz zu den Vorrednern: Wenn es eine bestätigte Amok-Tat gibt, dann kann es ganz sicher nicht dass Alarmstichwort "Bombendrohung" sein - hier erwartet man ja lediglich ein schädigendes Ereignis und bei Amok ist das ja bereits eingetreten...

    Die Wahl MUSS daher immer auf die MANV-Stichworte fallen!
    Gruß,
    Borsti

  5. #5
    Registriert seit
    31.03.2003
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    520
    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    (...)

    Da steht ganz konkret geschrieben, dass du auch ohne Akustik Wegerechte hast. Die Umsetzung ist halt nur ein wenig anspruchsvoller...
    (...)
    Nein. Das von dir angesprochene "Wegerecht", welches es mit dem Namen in der StVO gar nicht gibt, ist im §38 (1) geregelt. Also ohne Horn kein "Wegerecht", sondern nur Sonderrechte nach §35 StVO.
    "Wegerecht" ist nicht dein Recht, sondern die Pflicht der anderen "Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


    Zitat Zitat von StVO
    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Gruß
    Reissdorf

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Reissdorf Beitrag anzeigen
    Nein. Das von dir angesprochene "Wegerecht", welches es mit dem Namen in der StVO gar nicht gibt, ist im §38 (1) geregelt. Also ohne Horn kein "Wegerecht", sondern nur Sonderrechte nach §35 StVO.
    "Wegerecht" ist nicht dein Recht, sondern die Pflicht der anderen "Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
    Lieber Reissdorf,

    ich finde es auf Dauer wirklich anstrengend immer wieder von vorne zu beginnen! Tut mir leid, dass es dich jetzt trifft:

    - Es ist sehr wohl möglich das Wegerecht aus § 38 (1) StVO ohne akkustische Sondersignale wahrzunehmen.

    - Dies habe ich sogar gleich in dem passenden Paragraphen dargestellt - schade dass du ihn nicht gelesen hast - oder warum löscht du dann den wesentlichen Teil weg?

    - Versuche doch bitte dir auch mal die Sinnhaftigkeit von Gesetzen vor Augen zu führen! Gibt es eventuell Einsatzanlässe, wo die Inanspruchnahme von Wegerechten dringend erforderlich ist, um den Einsatzerfolg zu gewährleisten? Ich denke da ganz speziell an folgende Einsatzszenarien: Person springt, Straftäter flüchtet. Folge ich deiner Rechtsauffassung, so kann ich nur noch in Bruchteilen einen Erfolg in solchen Einsätzen erzielen...

    Solltest du immer noch anderer Meinung sein, so ließ dir bitte zunächst die einschlägige Kommentarliteratur zu dieser Thematik durch!

    Und ja, ich habe beruflich sowohl mit der Ausübung von Wegerechten als auch mit der rechtlichen Komponente zu tun.

    Danke.

    P.S.: Und danke für die Erläuterungen - aber ich kannte die Definitionen bereits...
    Gruß,
    Borsti

  7. #7
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    29.03.2007
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    16
    Von einem Kollegen der FFW Winnenden weiß ich dass, die FFW mit dem Stichwort "sonstiges" alarmiert wurde, wobei zu diesem Zeitpunkt wohl schon alle aus den Medien wussten worum es geht, Die Alarmierung erfolgte wohl auch relativ spät gegen 11:00 Uhr

    Grüße Digger

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