Eben gerade darum, weil man sie auch ohne Jurastudium lesen und verstehen können soll, das wollte man aufgrund der Tragweite und aufgrund der täglichen Anwendung von Laien so formulieren. Im Vergleich zum BGB und anderen Werken, die ohne Kommentar in großen Teilen unbrauchbar sind(für den Laien erst recht) sind auch §§39 und 40 einfach gestrickt, wobei 39 behandelt doch nur Schilder - da seh ich nun auch kein Problem, geht doch nur um Schilder. Dass das Leseverständnis der Deutschen mit den Jahren, auch unter Abiturienten massiv in den Keller gegangen ist, hat aber die StVo nicht interessiert :-(