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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.

  2. #2
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Und wenn du nur einmal den geringsten Zweifel hast bekommst du ein Problem.

    Viel interessanter ist aber das Problem das der Verantwortliche bekommt.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    FALSCH! Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, dass die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Du hast nämlich vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu kontrollieren. Da hilft Dir der Fahrzeugschein, die Firma und die austellende Behörde gar nichts. Im Zweifelsfall musst Du zur Waage fahren. Es ist Dein Lappen, der sonst weg ist, nicht der Deines Chefs.
    MkG
    Rundhauber

  4. #4
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    Zitat Zitat von StefanK Beitrag anzeigen
    schon klar nur kann man von mir als Fahrer nicht erwarten das ich jedesmal zu einer Waage fahre ;) ich habe nur die Information aus dem Fahrzeugschein und da steht nunmal 3450KG für den rest ist die Firma und die ausstellende Behörde verantwortlich.
    Nö. StVO nimmt ganz klar den Fahrer in Anspruch, nicht den Halter.
    Ein entsprechendes Urteil sollte auch im Feuerwehrbereich zu finden sein, vgl. Unfall eines Leverkusener MTW's.

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