Was die Homepage, zumindest auf meinem Bildschirm, nicht zeigt: Macht der auf Autobahnen auch "kurzzeitige Gefahrenstellenabsicherung", oder vielleicht nur die "Baustellenbetreuung"?Für kurzzeitige Gefahrenstellenabsicherung oder zur Baustellenbetreuung :
in der Stadt, auf dem Dorf, Kreisstraßen , Landstraßen , Bundesstraßen , Schnellstraßen sowie Autobahnen:
Vielleicht erfahren wir es ja aus erster Hand, ich hab ihn jedenfalls mal hier auf diesen Thread aufmerksam gemacht...