Für kurzzeitige Gefahrenstellenabsicherung oder zur Baustellenbetreuung :
in der Stadt, auf dem Dorf, Kreisstraßen , Landstraßen , Bundesstraßen , Schnellstraßen sowie Autobahnen:
Was die Homepage, zumindest auf meinem Bildschirm, nicht zeigt: Macht der auf Autobahnen auch "kurzzeitige Gefahrenstellenabsicherung", oder vielleicht nur die "Baustellenbetreuung"?

Vielleicht erfahren wir es ja aus erster Hand, ich hab ihn jedenfalls mal hier auf diesen Thread aufmerksam gemacht...