Wo steht das?
Wenn ich mir das Materialangebot des Absicherers mal so anschaue ist die Normalausstattung eines Streifenagens so gut wie deckungsgleich und dann haben wir im allgemeinen auch noch kleine blaue Lampen auf dem Dach!
Ein wenig schon. Somit ist diese Unterstellung nicht ganz von der Hand zu weisen. Nicht desto weniger Trotz halte ich dieses Gewerbe für rechtlich bedenklich. Und die hier verallgemeinernd hinzugezogenen Beispiele über Baustellenabsicherungen bzw. Firmen die sich darauf spezialisiert haben, hat mit der Geschäftsidee desjenigen, über den wir uns unterhalten, meiner Interpretation nach, nichts gemeinsam. Das sind zwei ganz unterschiedliche Richtungen und rechtlich auch unterschiedlich zu würdigen.
Wenn man sich mit der Materie der Absicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr mal ein wenig beschäftigt, kommt man, zumindest für Niedersachsen und nur davon kann ich sprechen, zu dem Schluss, dass dieses Teil Deines Postings vollkommen aus der Luft gegriffen ist.