Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Ja, natürlich dürfen sie, nach entsprechender Genehmigung durch Straßenlastträger oder Anweisung durch Einsatzkräfte der Polizei.
Wo steht das?

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- Polizei? Die eine Streife, die kommt, mit 2 Leuten drin, für i.d.R. 2 beteiligte Fahrer? Und selbst wenn, was haben die an Absicherungsmaterial dabei?
Wenn ich mir das Materialangebot des Absicherers mal so anschaue ist die Normalausstattung eines Streifenagens so gut wie deckungsgleich und dann haben wir im allgemeinen auch noch kleine blaue Lampen auf dem Dach!

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Gerade bei dir bin ich mir eigentlich sicher, das du von der möglichen Übertragung von Aufgaben auf Dritte durchaus etwas Ahnung hast...?
Ein wenig schon. Somit ist diese Unterstellung nicht ganz von der Hand zu weisen. Nicht desto weniger Trotz halte ich dieses Gewerbe für rechtlich bedenklich. Und die hier verallgemeinernd hinzugezogenen Beispiele über Baustellenabsicherungen bzw. Firmen die sich darauf spezialisiert haben, hat mit der Geschäftsidee desjenigen, über den wir uns unterhalten, meiner Interpretation nach, nichts gemeinsam. Das sind zwei ganz unterschiedliche Richtungen und rechtlich auch unterschiedlich zu würdigen.

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Hier sieht es beinahe danach aus, als hätten manche Leute Angst, das private Unternehmer der Feuerwehr ihre Spielgebiete wegnehmen. Gewöhnt euch besser mal daran, das wird sich noch weiter ausdehnen!
Wenn man sich mit der Materie der Absicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr mal ein wenig beschäftigt, kommt man, zumindest für Niedersachsen und nur davon kann ich sprechen, zu dem Schluss, dass dieses Teil Deines Postings vollkommen aus der Luft gegriffen ist.