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Thema: Private Unfallstellenabsicherung als Dienstleistung

  1. #1
    Feuer Hoschi Gast

    Private Unfallstellenabsicherung als Dienstleistung

    Hallo

    Was haltet ihr im Allgemeinen von solchen Firmen?

    http://www.unfallsicherung.de.tc/

    Weiß jemand wie es bei solchen Firmen rechtlich ausschaut?
    Dürfen die z.B. Straßen sperren bzw. Verkehr umleiten?

  2. #2
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    Jede Baustellenabsicherung, die zum Teil ewig lange rumsteht wird von einer Firma gemacht.

    Da gibt es dann eine Erlaubniss wie das zu handeln ist und gut. Ggf macht die Behörde eine Abnahmen.

    Die hier hat sich halt auf den Bereich nach Unfällen spezialisiert.

    Wenn

    a) das ganze jemand anfordert und bezahlt
    b) die zeitnah kommen
    c) das ganze sauber angeordnet wird

    sehe ich da kein Problem.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Ich weiß ja nicht..

    Wie will der mit 6 Faltleitkegeln und 2 Warnblitzleuchten ("Meine Ausrüstung") z.B. gescheit auf der BAB absichern, wo andere mit ihren VSA Probleme kriegen?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    264
    Also im grunde ist ja nichts gegen Absicherungsfirmen einzuwenden, da die sich im Normalfall genau auf das spezialisieren und sich dann meinetwegen die Baufirma aufs bauen der Straße konzentrieren kann und der Absicherer aufs absperren.
    Als Absicherer würde ich den oben genannten aber nicht sehen, da da eh schon jede Feuerwehr mehr Absperrmaterial dabei hat.
    Ich finde es schon dreist, sich mit so einer Ausrüstung "Absicherer" etc. zu nennen^^
    Ich würde eher eine Firma wie mal nur als Beispiel http://www.secutec.de/ als Absicherer sehen.
    Wie oben schon erwähnt, braucht man ja im Normalfall zum Absichern auf einer
    BAB schon mindestens einen VSA. Normale Baustellen auf der BAB müssen 2 Vorwarntafeln und einen Warnleitanhänger (VSA) pro gesperrter Spur haben.
    Also nur mal so viel zu diesem "Absicherer"....

  5. #5
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    510
    Tolle HP ! Hat mal jemand versucht auf den online shop zu gehen ? ;-)
    Und die "Einsätze" erst ! Spektekulär !
    Wozu brauche ich ne Firma um hinter einem VU ein Warndreieck aufzustellen ?
    ...übrigenz, direkt hinter den FZG ;-)
    Geändert von patrick1180 (23.07.2008 um 12:23 Uhr)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo !

    Das beste sind die nicht zugelassenen Rundumleuchten vom Flohmarkt.
    Das eine Teil ist hochkriminell, das andere ist von Bosch und nur als Ergänzug zur Warnblinkanlage gedacht. Es ist keine wirkliche Rundumkennleuchte sondern nur ein
    Blinklicht nach §53 StVZO.

    Wenn er wenigstens ein HWS und eine Effekta von Hänsch hätte.

    Gegen die Geschäftsidee an sich ist nix einzuwenden.

  7. #7
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    Hallo !
    Profilneurotische Spinnerei, wahrscheinlich ist in seiner FF nix los . . .
    I believe on Digitalfunk

  8. #8
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !
    Profilneurotische Spinnerei, wahrscheinlich ist in seiner FF nix los . . .
    Ja, ich glaube er sollte lieber bei seiner "Prospektverteilung" bleiben... statt Unfallsicherung..

    http://www.unfallsicherung.de.tc/

    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #9
    Registriert seit
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    604
    Das sind doch eigentlich nur Hiwis, die die Jobs machen, wozu kein anderer Lust, und Spaß hat, und was nicht unter den Hoheitlichen Aufgaben fällt.
    Nenn es doch Security-Service,mit erweiterten Aufgaben.Oder Wachschutzgesellschaft, denn nichts anderes bieten die dort an. Oder?

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo...

    ...wir hatten diese Diskussion ja schon mal. Ging damals um diese Verkehrshilfsdienste auf Vereinsbasis die Unfallstellen absichern und Verkehrsteilnehmern Hilfe leisten. Bei uns hier zum Beispiel die Verkehrskadetten (Verkehrswacht e.V.) oder die BVD Vereine z.B. Verkehrsdienst Nord.

    Das ganze muss aber ein bisschen Professionalität besitzen:

    - Es muss einen Verantwortlichen geben
    - Eine Haftpflichtversicherung muss bestehen
    - Es muss evtl. eine behördliche Genehmigung vorliegen
    - Das Equipment muss für den Einsatz im Strassenverkehr geeignet und zugelassen sein
    - Das Personal muss entsprechend qualifiziert sein (Kenntnisse in StVo, StVZo, StVG, StVR)
    - Hoheitliche Aufgaben dürfen nur nach Anweisung / Auftrag übernommen werden (etwas durch Polizei, Ordungsamt etc.)

    - Für Parkplatzdienst, Baustellenabsicherung, Sicherungsmaßnahmen i.R. von Veranstaltungen sehe ich kein Problem.

  11. #11
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    2.363
    Hallo !

    Wenn ich in meinem Online-Shop die Gerätschaften anbiete mit denen ich selbst meinen Unterhalt bestreite ... Wie krank ist das denn?... Dann die Bilder von irgendwelchen Einsätzen aus der Ferne aufgenommen ... Baustellenlampen und Warnjacke aus dem Baumarkt ... Ein US-Warnbalken als logo ...
    Und jetzt erklärt mir bitte einer, wer zum Henker denkt den an so einen Spinner wenn er einen Unfall hat und der erstmal 20 km Anfahrt benötigt, um dann selbst im Stau vor dem Unfall zustehen !?
    Wenn ich als Bauträger die Verantwortung zur Absicherung habe, und mir selbst Ost-Europäische LKW die z.zt 3,20m hohen und 2,35m breiten Warntafeln niederbügeln, Vertraue ich dann auf ein paar Stoffkegel !?

    Gruß
    I believe on Digitalfunk

  12. #12
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    Nachdenken

    Hier nochwas zum Nachdenken ....
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  13. #13
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    was soll denn das für eine Firma sein, die sich nicht mal für 10 E im Jahr ne normale Domain leisten kann.... Hm

  14. #14
    Registriert seit
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    1.737
    Nunja, nimmt das hier tatsächlich jemand ernst?

    Es steht schließlich jedem frei, sich nach besten Kräften der Lächerlichkeit preiszugeben, insofern sehe ich die Sache recht entspannt (auch mangels eines entsprechenden Marktes).

  15. #15
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344

    Wenn ich so überlege...

    ... dass verkehrsregelnde Maßnahmen originär nur durch den Straßenbaulastträger und subsidiär durch die Polizei statthaft sind halte ich diese "Geschäftsidee" für rechtlich bedenklich und eher für eine "Schnapsidee"!

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