Tolle HP ! Hat mal jemand versucht auf den online shop zu gehen ? ;-)
Und die "Einsätze" erst ! Spektekulär !
Wozu brauche ich ne Firma um hinter einem VU ein Warndreieck aufzustellen ?
...übrigenz, direkt hinter den FZG ;-)
Tolle HP ! Hat mal jemand versucht auf den online shop zu gehen ? ;-)
Und die "Einsätze" erst ! Spektekulär !
Wozu brauche ich ne Firma um hinter einem VU ein Warndreieck aufzustellen ?
...übrigenz, direkt hinter den FZG ;-)
Geändert von patrick1180 (23.07.2008 um 12:23 Uhr)
Hallo !
Das beste sind die nicht zugelassenen Rundumleuchten vom Flohmarkt.
Das eine Teil ist hochkriminell, das andere ist von Bosch und nur als Ergänzug zur Warnblinkanlage gedacht. Es ist keine wirkliche Rundumkennleuchte sondern nur ein
Blinklicht nach §53 StVZO.
Wenn er wenigstens ein HWS und eine Effekta von Hänsch hätte.
Gegen die Geschäftsidee an sich ist nix einzuwenden.
Hallo !
Profilneurotische Spinnerei, wahrscheinlich ist in seiner FF nix los . . .
I believe on Digitalfunk
Ja, ich glaube er sollte lieber bei seiner "Prospektverteilung" bleiben... statt Unfallsicherung..
http://www.unfallsicherung.de.tc/
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Das sind doch eigentlich nur Hiwis, die die Jobs machen, wozu kein anderer Lust, und Spaß hat, und was nicht unter den Hoheitlichen Aufgaben fällt.
Nenn es doch Security-Service,mit erweiterten Aufgaben.Oder Wachschutzgesellschaft, denn nichts anderes bieten die dort an. Oder?
Hallo...
...wir hatten diese Diskussion ja schon mal. Ging damals um diese Verkehrshilfsdienste auf Vereinsbasis die Unfallstellen absichern und Verkehrsteilnehmern Hilfe leisten. Bei uns hier zum Beispiel die Verkehrskadetten (Verkehrswacht e.V.) oder die BVD Vereine z.B. Verkehrsdienst Nord.
Das ganze muss aber ein bisschen Professionalität besitzen:
- Es muss einen Verantwortlichen geben
- Eine Haftpflichtversicherung muss bestehen
- Es muss evtl. eine behördliche Genehmigung vorliegen
- Das Equipment muss für den Einsatz im Strassenverkehr geeignet und zugelassen sein
- Das Personal muss entsprechend qualifiziert sein (Kenntnisse in StVo, StVZo, StVG, StVR)
- Hoheitliche Aufgaben dürfen nur nach Anweisung / Auftrag übernommen werden (etwas durch Polizei, Ordungsamt etc.)
- Für Parkplatzdienst, Baustellenabsicherung, Sicherungsmaßnahmen i.R. von Veranstaltungen sehe ich kein Problem.
Hallo !
Wenn ich in meinem Online-Shop die Gerätschaften anbiete mit denen ich selbst meinen Unterhalt bestreite ... Wie krank ist das denn?... Dann die Bilder von irgendwelchen Einsätzen aus der Ferne aufgenommen ... Baustellenlampen und Warnjacke aus dem Baumarkt ... Ein US-Warnbalken als logo ...
Und jetzt erklärt mir bitte einer, wer zum Henker denkt den an so einen Spinner wenn er einen Unfall hat und der erstmal 20 km Anfahrt benötigt, um dann selbst im Stau vor dem Unfall zustehen !?
Wenn ich als Bauträger die Verantwortung zur Absicherung habe, und mir selbst Ost-Europäische LKW die z.zt 3,20m hohen und 2,35m breiten Warntafeln niederbügeln, Vertraue ich dann auf ein paar Stoffkegel !?
Gruß
I believe on Digitalfunk
Hier nochwas zum Nachdenken ....
I believe on Digitalfunk
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