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Thema: Private Unfallstellenabsicherung als Dienstleistung

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  1. #1
    Feuer Hoschi Gast

    Private Unfallstellenabsicherung als Dienstleistung

    Hallo

    Was haltet ihr im Allgemeinen von solchen Firmen?

    http://www.unfallsicherung.de.tc/

    Weiß jemand wie es bei solchen Firmen rechtlich ausschaut?
    Dürfen die z.B. Straßen sperren bzw. Verkehr umleiten?

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Jede Baustellenabsicherung, die zum Teil ewig lange rumsteht wird von einer Firma gemacht.

    Da gibt es dann eine Erlaubniss wie das zu handeln ist und gut. Ggf macht die Behörde eine Abnahmen.

    Die hier hat sich halt auf den Bereich nach Unfällen spezialisiert.

    Wenn

    a) das ganze jemand anfordert und bezahlt
    b) die zeitnah kommen
    c) das ganze sauber angeordnet wird

    sehe ich da kein Problem.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Ich weiß ja nicht..

    Wie will der mit 6 Faltleitkegeln und 2 Warnblitzleuchten ("Meine Ausrüstung") z.B. gescheit auf der BAB absichern, wo andere mit ihren VSA Probleme kriegen?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
    Registriert seit
    08.03.2006
    Beiträge
    264
    Also im grunde ist ja nichts gegen Absicherungsfirmen einzuwenden, da die sich im Normalfall genau auf das spezialisieren und sich dann meinetwegen die Baufirma aufs bauen der Straße konzentrieren kann und der Absicherer aufs absperren.
    Als Absicherer würde ich den oben genannten aber nicht sehen, da da eh schon jede Feuerwehr mehr Absperrmaterial dabei hat.
    Ich finde es schon dreist, sich mit so einer Ausrüstung "Absicherer" etc. zu nennen^^
    Ich würde eher eine Firma wie mal nur als Beispiel http://www.secutec.de/ als Absicherer sehen.
    Wie oben schon erwähnt, braucht man ja im Normalfall zum Absichern auf einer
    BAB schon mindestens einen VSA. Normale Baustellen auf der BAB müssen 2 Vorwarntafeln und einen Warnleitanhänger (VSA) pro gesperrter Spur haben.
    Also nur mal so viel zu diesem "Absicherer"....

  5. #5
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    Tolle HP ! Hat mal jemand versucht auf den online shop zu gehen ? ;-)
    Und die "Einsätze" erst ! Spektekulär !
    Wozu brauche ich ne Firma um hinter einem VU ein Warndreieck aufzustellen ?
    ...übrigenz, direkt hinter den FZG ;-)
    Geändert von patrick1180 (23.07.2008 um 12:23 Uhr)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo !

    Das beste sind die nicht zugelassenen Rundumleuchten vom Flohmarkt.
    Das eine Teil ist hochkriminell, das andere ist von Bosch und nur als Ergänzug zur Warnblinkanlage gedacht. Es ist keine wirkliche Rundumkennleuchte sondern nur ein
    Blinklicht nach §53 StVZO.

    Wenn er wenigstens ein HWS und eine Effekta von Hänsch hätte.

    Gegen die Geschäftsidee an sich ist nix einzuwenden.

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