Hallo,

laut Vorschlag des VBA (Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmer) und der Fahrzeughaltungs-BG als zuständigem Unfallversicherungsträger gehört zu einer Mindestaustattung bei einer Unfallstellensicherung folgendes (zugelassenes) Material

6 Verkehrsleitkegel 75 cm
3 Warnleuchten (Blitzleuchten)
2 Faltwarndreiecke
für jeden Mitarbeiter im Verkehrsbereich Warnkleidung nach EN471
wobei auch Hosen mit Reflexmaterial gefordert sind und die Silhouette
des Mitarbeiters sichtbar zu machen.

Zusätzlich sind die behördlich vorgeschriebenen Warndreiecke nach STVO sowie
Warnblinkleuchten mitzuführen. Das ein Abschleppwagen über gelbe Rundumleuchten
verfügen muss, braucht nicht weiter erwähnt werden denke ich.