Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
... Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
Für diesen gilt oben zitiertes nicht! ...
Hier hat Quietschphone Recht - ein kleiner Abstecher zu Wikipedia hätte genügt, vor allem, wenn Du das Jugendarbeitsschutzgesetz heranziehst:

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend
...
Rechtliche Definitionen:

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). ...
Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
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Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.
Also geht IMO unter vierzehn gar nichts. Ich hoffe, dass die Frühlingsrolle Dir jetzt nicht nachträglich im Halse stecken bleibt.

Bei uns gibt es grundsätzlich keine JF im Einsatz. Ausgenommen sind gemeinsame Dienste wie z.B. Parkplatzeinweisung bei Veranstaltungen, aber dann immer ein Aktiver mit einem JFler. Auf Einsatz fährt bei uns nur, wer den TM I in der Tasche hat, und dann nach Möglichkeit nicht auf dem ersten Fahrzeug (tagsüber nicht immer möglich).