Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?
Meinjanur..
Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?
Meinjanur..
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.
Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).
Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!
Jetzt kann man hier Haarspalterei betreiben, die Verantwortung hat der Einsatzleiter und der für Ihn zuständige Richter wird Ihm die Rechtslage dann erklären, wenn es zu einem Unfall kommt. Ich habe das Schreiben vom GUV in meinen Unterlagen und damit ein stück Rechtssicherheit und verfahre dementsprechend.
Wir betreiben bei der FFW keine Berufsausbildung! Deshalb den Gesetzestext mal richtig lesen.
Servus!
Doch, es ist rechtlich ein Problem, wie Dir der von Dir oben zitierte Absatz 1 deutlich erklärt!
Da helfen auch die fett markierten Bereiche nicht! Dies gilt übrigens nur für Jugendliche.
Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
Für diesen gilt oben zitiertes nicht!
Mit kopfschüttelndem Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
ich gebs auf. Die Diskussion läuft ins unendliche. Man wird sich nie einig. Ich sach nur das es so ist und dabei bleibst wahrscheinlich auch. Keiner von uns hat Einfluss auf diese Lage. Ach egal.
Jeder soll sich seine Meinung bilden und kundtun oder einfach für sich behalten.
Es ist, so wie es ist, bei uns. Und das wird sich auch wahrscheinlich nicht ändern.
Und somit ist für mich das Thema gegessen.
Im diesem Sinne:
Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.
Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!
Hier hat Quietschphone Recht - ein kleiner Abstecher zu Wikipedia hätte genügt, vor allem, wenn Du das Jugendarbeitsschutzgesetz heranziehst:
Also geht IMO unter vierzehn gar nichts. Ich hoffe, dass die Frühlingsrolle Dir jetzt nicht nachträglich im Halse stecken bleibt.Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend
...
Rechtliche Definitionen:
Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). ...
Bei uns gibt es grundsätzlich keine JF im Einsatz. Ausgenommen sind gemeinsame Dienste wie z.B. Parkplatzeinweisung bei Veranstaltungen, aber dann immer ein Aktiver mit einem JFler. Auf Einsatz fährt bei uns nur, wer den TM I in der Tasche hat, und dann nach Möglichkeit nicht auf dem ersten Fahrzeug (tagsüber nicht immer möglich).
MkG
Rundhauber
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