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Thema: JF mit zum Einsatz

  1. #76
    Josanni Gast
    Ne also wenn die JF schon mit zu Einsätzen ausrücken soll wer hat dann die Aufsicht?
    Ich habe schon mal gehört das die JF auf der Wache bei Hochwasser Sandsäcke füllt aber das die dann noch mit an den Einsatzort sollen halte ich für grundsätzlich falsch. Im direkten Einsatzgeschehen kann alles Mögliche passieren und wer haftet bei einem Unfall wenn sich ein Mitglied der JF verletzt? Davon abgesehen wo sollten die Kids dann sitzen wenn ALLE Fahrzeuge im Einsatz sind?
    Man denke auch an die Gefahren der Einsatzstelle. Wie leichtsinnig können Kids und Jugendliche sein und schon ist was passiert. Sicherlich wird gelehrt wie man sich an einer Einsatzstelle richtig verhällt aber die richtige Praxis erfährt man erst nach ein paar gefahrenen Einsätzen als aktiver FW-Angehöriger und nicht als Angehöriger der JF.

    Bei uns beim THW gilt das Gleiche.
    Erst müssen alle das 18. Lebensjahr vollendet und die Grundausbildungsprüfung erfolgreich bestanden haben und dann können sie am aktiven Einsatzgeschehen auch mitwirken.

    Kurzum: Angehörige der JF und der THW-Jugend gehören nicht ins aktive Einsatzgeschehen!

  2. #77
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    Hallo,

    ich sehe das ähnlich, auch wenn ich bis vor nem Jahr auch noch anders Gedacht habe. Da war ich nämlich noch 17 und mir wurde verweigert mitzufahren.
    Wenn es sich jetzt um 2 oder 3 Tage handelt vor dem 18ten, dann ist das sicherlich ne ander Perspektive. Aber sonst haben Jugendfeuerwehrleute nichts im Einsatz zu suchen... Selbst mit 18 ist das manchmal schon eine Herausforderung für die jungen Leute...
    Gruß

    RescueOberberg

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  3. #78
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    Also bei uns wird es so gehandhabt das drei dinge entscheident sind zur Einsatzteilnahme.

    - Die Person muss eine abgeschlossene Grundausbildung haben.
    - Die person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    - Die Person muss Mitglied der Aktiven Feuerwehr sein.

    Meine meinung dazu ist, Richtig so. Ich war selber vorher 6 Jahre bei der JF, jedoch hat man ohne Grundausbildung nicht den wissensstand den man haben sollte wie ich meine. Auch wenn nun vereinzelt eine person dies doch hat muss aus gerechtigkeit gleiches recht für alle gelten.
    Ebenso bin ich der meinung das die Altergrenze von 18 Jahren nicht so unsinnig ist. Ich als Verantwortlicher würde nicht die Verantwortung für einen minderjährigen haben wollen im Einsatz. (Bin kein verantwortlicher, nur wenn es so wäre).

    Ich denke es gibt auch einige dinge die dafür sprechen, klar die gibt es immer. Irgendwo muss man nunmal die grenze ziehen, und "FÜR MICH" ist diese grenze absolut angebracht.

    Wir haben bei uns auch keine BF sondern nur FF. Denke es gibt da auch genügend wege über eine anpassung der AAO wenn man weiß das es Personalmangel gibt.

    Ist meine meinung zu diesem Thema :o)

  4. #79
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    die altersgrenze 18 ist absolut richtig...

    es wird hier immer über ausbildung und versicherung etc geredet, aber mal ganz davon abgesehen: ich möchte keinen U18 jährigen auf dem Auto sitzen haben, wenn ich zu einem "personeneinsatz" fahre wie "eingeklemmt" oder ähnliches.

    das ist nämlich selbst für die die bereits etwas über die 18 sind nicht immer unproblematisch.

    mkg
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  5. #80
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    ich klink mich mal einfach und sach wie es bei uns aussieht mit Einsatz und JF.
    Also

    1. Man muss mindestens 12 Jahre alt sein um bei uns in die JF einzutreten.
    2. Ein JFM darf bei Einsätzen zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr mitfahren und bis spätestens 21 Uhr an der E-Stelle verbleiben.
    3. Der ZF entscheidet ob ein JFM mitfahren darf oder nicht. Unabhängig vom Alter des JFM.
    4. Die Erlaubnis für das mitnehmen und einsätzen von JFM's kommt von obester Stelle, dem leitendem Branddirektor. Dieser ist über die aktuelle rechtliche Lage informiert und kann jederzeit dieses Privileg aufheben.
    5. Im Einsatz wird ein JFM nur in Verbindung mit einem FM oder höher Stehenden eingesetzt. Dieser ist für den JFM verantwortlich und arbeitet nur ausserhalb des Gefahrenbereichs. Der Gefahrenbereich wird durch den Einsatzleiter festgelegt. Der Verteiler als Grenze ist nicht zulässig.

    mehr fällt mir gerade nich ein.
    Fragen?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  6. #81
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    Versteh ich das richtig dass bei euch mit dieser Reglung 12 Jährige in zu Einsätzen mitfahren dürfen?
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  7. #82
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    Wir vermeiden es vor dem 18.,JFLer mitzunehmen!

    Liegt aber auch daran, dass wir ein RW haben, und die Psychische Belastung beim VU auch so, schon hoch genug ist.
    Das wollen wir den FM-/FF-Anwärter-innen, dann vorerst ersparen.

    Wir nehmen aber JFler, die älter als 16. sind(mit Erlaubnis der Eltern),oder bei denen es klar ist, das se zu den Aktiven wechseln, mit zu Übungen, und dann wird ein Aktiver abgestellt, der sich nur um die JF-ler kümmert! Er erklärt denen alles, und passt auf, das denen nix passiert.

    Wir sagen den JF-lern auch, um in den Einsatz mitfahren zu dürfen, das se mind., die Hälfte der Grundausbildung haben müssen, und regelmäßig an den Dienstabenden, und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen müssen. Was dann ohne Probleme akzeptiert wird.
    Da die Grundausbildung mit 17j., bei uns los geht, haben se dann mit 18j., die hälfte , und dürfen dann mit. Halt bis zum Verteiler, oder Anleitung eines Erfahrenen.

    Bei TH-VU, gehen die noch nicht so Erfahrenen, nachdem die Material-Ablage eingerichtet ist, zum LF., oder ELW, oder besetzen den Schnellangriff, und den Feuerlöscher, wenn se sich das trauen. Die werden aber die ganze Zeit, von einem Erfahrenen beobachtet, und nicht aus den Augen gelassen, bzw., steht er daneben.
    Dadurch werden se langsam heran geführt.

  8. #83
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Versteh ich das richtig dass bei euch mit dieser Reglung 12 Jährige in zu Einsätzen mitfahren dürfen?
    @hias: Ja, sie dürfen. Ich war auch schon als 12-jähriger im Einsatz.

    Noch als Zusatz (hatte ich ganz vergessen):
    Unsere FF fährt keine VU's. Das ist allein Aufgabe der BF.

    Um eine psychische Belastung zu vermeiden, werden bei Einsätzen mit Verletzten oder gar Toten, die JFM's garnicht erst mitgenohmen (auch das vergas ich zu erwähnen). Zudem ist die Zustimmung der Eltern erforderlich (was meistens der Fall ist). Hinzu kommt, dass nur JFM's mitgenohmen werden, die nach Ansicht der Zugführung geeignet sind. Also keine Frischlinge oder Spezis.

    Damit unsere JFM's eine gewisse Grundbildung erlangen, werden sie bei uns zusätzlich in die Löschzugübungen mit eingebunden.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  9. #84
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    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Um eine psychische Belastung zu vermeiden, werden bei Einsätzen mit Verletzten oder gar Toten, die JFM's garnicht erst mitgenohmen (auch das vergas ich zu erwähnen).
    Ach, das weiß man vorher?

  10. #85
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    Du kannst auch bei Brandeinsätzen Tote und Verletzte haben ohne dass die Alarmmeldung darauf schließen lässt...

    Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.

    Das ist mit 16 jährigen schon so eine Sache, bei uns dürfen sie zwar mitfahren aber erst nach bestandenem Truppmann Teil 1 (ohne den fährt sowieso keiner mit) und dann auch nur auf dem zweiten LF oder im MZF.

    Und wenn der ZF entscheidet wer mitdarf dann ist das ja recht und schön aber irgenwann heisst es sicher warum darf der und ich nicht?
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  11. #86
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    Paradebeispiel in meiner Laufbahn war bisher:
    Alarmierung zum PKW-Brand auf der Autobahn, der sich dann bei Eintreffen als VU zwischen vier PKW heraustellte, zwei offensichtlich Tote, vier Polytrauma, zwei davon eingeklemmt, dazu ein PKW in Vollbrand, wo nicht klar war, ob da ggf. auch noch jemand drin ist.

    Bei uns fahren Minderjährige grundsätzlich nicht mit zu Einsätzen.


    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.
    Ich verstehe das jetzt mal in guter Absicht so, dass es zwar grundsätzlich dort nicht verboten ist, 12jährige mitzunehmen, dass das aber hoffentlich keiner macht.

    Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?

    Immerhin gibt es hier eine Laufbahnverordnung FF NRW, in der da steht:
    "(2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,
    a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,"

    Der Verordungsgeber hat hier bestimmt nicht aus Jux und Dollerei die Legaldefinition (Einsatzabteilung) gebracht.

  12. #87
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?
    So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.

    Es kann natürlich sein, dass Aachen wieder mal ne Ausnahme ist. Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, ist Aachen noch die einzigste Stadt die JFM's mit zum Einsatz nimmt bzw. darf.

    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Du kannst auch bei Brandeinsätzen Tote und Verletzte haben ohne dass die Alarmmeldung darauf schließen lässt...

    Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.
    Da beim Ausmelden zum Einsatz die Anzahl der JFM's genannt wird, kann der Disponent ggf. reagieren und den Ausrückebefehl auf "ohne Jugend" abändern. In den meisten Fällen ist nämlich vor dem Ausrücken die Lage bekannt. Meist durch die BF festgestellt, die im Normalfall vorher ausrückt und entsprechende Rückmeldungen gibt.

    Zum 12jährigen kann ich nur sagen, dass unsere Jugend hervoragend ausgebildet ist und sich im Einsatzfall vorbildlich verhält. Sollte das mal nicht so sein, werden wir auch keine Jugend mit zum Einsatz nehmen.

    by the way:
    Keiner aus Aachen hier?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  13. #88
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    Also nehmt ihr tatsächlich auch 12jährige mit?

  14. #89
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    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Zum 12jährigen kann ich nur sagen, dass unsere Jugend hervoragend ausgebildet ist und sich im Einsatzfall vorbildlich verhält.
    Also spätestens hier rollen sich bei mir die Zehennägel auf... aber frag nicht wie!

    Unsere 12 Jährigen sind HERVORRAGEND ausgebildet?!?!?! Warum machen sie dann nicht gleich die Einsatzleitung? Oder Innenangriff? Sie sind ja hervorragend ausgebildet und verhalten sich vorbildlich.

    Also tut mir leid, dass ich mich vielleicht jetzt etwas im Ton vergreife, aber wer ein 12 jähriges KIND (!!!) mit zu solchen Einsätzen nimmt, weil "meine Kinder" ja hervorragend ausgebildet sind, der kann auch sein 4 jähriges alleine über die große Straße zum Bäcker schicken... es verhält sich ja vorbidlich. Hallo? Es sind KINDER!!!

    Wer "seine" Kinder wirklich liebt etc, der setzt sie keiner großen Gefahr aus... physisch wie psychisch, und bringt sie nicht in solche Gefahren nur um sich selbst so toll zu fühlen, dass die Kinder ja so tolle Jugendfeuerwehrleute sind dies nirgendwo anders gibt...
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  15. #90
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    Also der Disponent sagt das dan? Wow.....aber was wenn er das noch net mal wissen kann?

    Es gibt durchaus Einsätze, wo ich Jungendliche mitnehmen kann. Letztes Wochenende ein Beispiel. Wasserversorgung für einen Industriebetrieb kurfristig umleiten. Wir hatten zwei TS8 zu bedienen und zu überwachen. Insgesammt sind wir zwei Ü18 gewesen und hatten einen mit 17 dabei. War ganz gut ihm in aller Ruhe die Pumpe nahe zu bringen (vor allem weil zwei verschiedene Modelle da gewesen sind), ihn auch mal selber ansaugen lassen usw. Schön ohne Zeitdruck.

    Aber ganz ehrlich, zum VU U18 (unser letzter war einfach als VU schwer ohne Angabe von Verletzten gemeldet) is meiner Ansicht nach ein No Go. Weil es mag 100x mal gutgehen und nichst sein. Aber bei 101x is es dann anders. Man hat immer noch eine Verantwortung (rein aus der menschlichen Sicht auch) diesen Minderjährigen gegenüber. Es ist unsere Pflicht sie zu schützen. Auch wenn sie meinen nicht geschützt werden zu müssen. Und einem Menschen mit 12 Jahren den Stress zuzumuten, das kann nicht gut sein. Man kann mir gerne vorwerfen das jetzt zu eng zu sehen. Aber im Nahhinein bin ich froh, dass man mich U18 "ausgebremst" hat.

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