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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also bei uns wird es so gehandhabt das drei dinge entscheident sind zur Einsatzteilnahme.

    - Die Person muss eine abgeschlossene Grundausbildung haben.
    - Die person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    - Die Person muss Mitglied der Aktiven Feuerwehr sein.

    Meine meinung dazu ist, Richtig so. Ich war selber vorher 6 Jahre bei der JF, jedoch hat man ohne Grundausbildung nicht den wissensstand den man haben sollte wie ich meine. Auch wenn nun vereinzelt eine person dies doch hat muss aus gerechtigkeit gleiches recht für alle gelten.
    Ebenso bin ich der meinung das die Altergrenze von 18 Jahren nicht so unsinnig ist. Ich als Verantwortlicher würde nicht die Verantwortung für einen minderjährigen haben wollen im Einsatz. (Bin kein verantwortlicher, nur wenn es so wäre).

    Ich denke es gibt auch einige dinge die dafür sprechen, klar die gibt es immer. Irgendwo muss man nunmal die grenze ziehen, und "FÜR MICH" ist diese grenze absolut angebracht.

    Wir haben bei uns auch keine BF sondern nur FF. Denke es gibt da auch genügend wege über eine anpassung der AAO wenn man weiß das es Personalmangel gibt.

    Ist meine meinung zu diesem Thema :o)

  2. #2
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    die altersgrenze 18 ist absolut richtig...

    es wird hier immer über ausbildung und versicherung etc geredet, aber mal ganz davon abgesehen: ich möchte keinen U18 jährigen auf dem Auto sitzen haben, wenn ich zu einem "personeneinsatz" fahre wie "eingeklemmt" oder ähnliches.

    das ist nämlich selbst für die die bereits etwas über die 18 sind nicht immer unproblematisch.

    mkg
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  3. #3
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    ich klink mich mal einfach und sach wie es bei uns aussieht mit Einsatz und JF.
    Also

    1. Man muss mindestens 12 Jahre alt sein um bei uns in die JF einzutreten.
    2. Ein JFM darf bei Einsätzen zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr mitfahren und bis spätestens 21 Uhr an der E-Stelle verbleiben.
    3. Der ZF entscheidet ob ein JFM mitfahren darf oder nicht. Unabhängig vom Alter des JFM.
    4. Die Erlaubnis für das mitnehmen und einsätzen von JFM's kommt von obester Stelle, dem leitendem Branddirektor. Dieser ist über die aktuelle rechtliche Lage informiert und kann jederzeit dieses Privileg aufheben.
    5. Im Einsatz wird ein JFM nur in Verbindung mit einem FM oder höher Stehenden eingesetzt. Dieser ist für den JFM verantwortlich und arbeitet nur ausserhalb des Gefahrenbereichs. Der Gefahrenbereich wird durch den Einsatzleiter festgelegt. Der Verteiler als Grenze ist nicht zulässig.

    mehr fällt mir gerade nich ein.
    Fragen?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  4. #4
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    Versteh ich das richtig dass bei euch mit dieser Reglung 12 Jährige in zu Einsätzen mitfahren dürfen?
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  5. #5
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Versteh ich das richtig dass bei euch mit dieser Reglung 12 Jährige in zu Einsätzen mitfahren dürfen?
    @hias: Ja, sie dürfen. Ich war auch schon als 12-jähriger im Einsatz.

    Noch als Zusatz (hatte ich ganz vergessen):
    Unsere FF fährt keine VU's. Das ist allein Aufgabe der BF.

    Um eine psychische Belastung zu vermeiden, werden bei Einsätzen mit Verletzten oder gar Toten, die JFM's garnicht erst mitgenohmen (auch das vergas ich zu erwähnen). Zudem ist die Zustimmung der Eltern erforderlich (was meistens der Fall ist). Hinzu kommt, dass nur JFM's mitgenohmen werden, die nach Ansicht der Zugführung geeignet sind. Also keine Frischlinge oder Spezis.

    Damit unsere JFM's eine gewisse Grundbildung erlangen, werden sie bei uns zusätzlich in die Löschzugübungen mit eingebunden.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  6. #6
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    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Um eine psychische Belastung zu vermeiden, werden bei Einsätzen mit Verletzten oder gar Toten, die JFM's garnicht erst mitgenohmen (auch das vergas ich zu erwähnen).
    Ach, das weiß man vorher?

  7. #7
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    Du kannst auch bei Brandeinsätzen Tote und Verletzte haben ohne dass die Alarmmeldung darauf schließen lässt...

    Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.

    Das ist mit 16 jährigen schon so eine Sache, bei uns dürfen sie zwar mitfahren aber erst nach bestandenem Truppmann Teil 1 (ohne den fährt sowieso keiner mit) und dann auch nur auf dem zweiten LF oder im MZF.

    Und wenn der ZF entscheidet wer mitdarf dann ist das ja recht und schön aber irgenwann heisst es sicher warum darf der und ich nicht?
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  8. #8
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    Wir vermeiden es vor dem 18.,JFLer mitzunehmen!

    Liegt aber auch daran, dass wir ein RW haben, und die Psychische Belastung beim VU auch so, schon hoch genug ist.
    Das wollen wir den FM-/FF-Anwärter-innen, dann vorerst ersparen.

    Wir nehmen aber JFler, die älter als 16. sind(mit Erlaubnis der Eltern),oder bei denen es klar ist, das se zu den Aktiven wechseln, mit zu Übungen, und dann wird ein Aktiver abgestellt, der sich nur um die JF-ler kümmert! Er erklärt denen alles, und passt auf, das denen nix passiert.

    Wir sagen den JF-lern auch, um in den Einsatz mitfahren zu dürfen, das se mind., die Hälfte der Grundausbildung haben müssen, und regelmäßig an den Dienstabenden, und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen müssen. Was dann ohne Probleme akzeptiert wird.
    Da die Grundausbildung mit 17j., bei uns los geht, haben se dann mit 18j., die hälfte , und dürfen dann mit. Halt bis zum Verteiler, oder Anleitung eines Erfahrenen.

    Bei TH-VU, gehen die noch nicht so Erfahrenen, nachdem die Material-Ablage eingerichtet ist, zum LF., oder ELW, oder besetzen den Schnellangriff, und den Feuerlöscher, wenn se sich das trauen. Die werden aber die ganze Zeit, von einem Erfahrenen beobachtet, und nicht aus den Augen gelassen, bzw., steht er daneben.
    Dadurch werden se langsam heran geführt.

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