Paradebeispiel in meiner Laufbahn war bisher:
Alarmierung zum PKW-Brand auf der Autobahn, der sich dann bei Eintreffen als VU zwischen vier PKW heraustellte, zwei offensichtlich Tote, vier Polytrauma, zwei davon eingeklemmt, dazu ein PKW in Vollbrand, wo nicht klar war, ob da ggf. auch noch jemand drin ist.

Bei uns fahren Minderjährige grundsätzlich nicht mit zu Einsätzen.


Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
Also ich versteh nicht was man mit einem 12jährigen im Einsatz überhaupt will.
Ich verstehe das jetzt mal in guter Absicht so, dass es zwar grundsätzlich dort nicht verboten ist, 12jährige mitzunehmen, dass das aber hoffentlich keiner macht.

Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?

Immerhin gibt es hier eine Laufbahnverordnung FF NRW, in der da steht:
"(2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,
a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,"

Der Verordungsgeber hat hier bestimmt nicht aus Jux und Dollerei die Legaldefinition (Einsatzabteilung) gebracht.