Ergebnis 1 bis 15 von 123

Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.09.2006
    Beiträge
    129
    Um's nochmal zu sagen: JA, wir nehmen auch 12jährige JFM's mit zu Einsätzen.
    Für manche mag sich das grauenvoll anhören, ist es aber nicht.

    Und nochmals: Wir fahren zu keinen VU's. Wie oft denn noch?

    Eigentlich wollte ich doch nur die Lage bei uns in Aachen zu Papier bringen, ähh online besser gesagt. Als Beispiel das es möglich ist und funktioniert!

    Wer noch Fragen, der möchte diese doch bitte als PN an mich schicken oder per ICQ.
    Tut mir leid wenn das jetzt mal so direkt sage, aber mir wirds langsam zu blöd. Mag ja sein das das einer so und der andere so sieht, aber man doch nicht gleich mit dem Finger auf einen zeigen und schreien "wie kann man nur...".

    zum abschluss noch
    Also der Disponent sagt das dan? Wow.....aber was wenn er das noch net mal wissen kann?
    Dann gib es immer noch den GF oder Einsatzleiter, der als erstes die Lage erkundet und danach entscheidet, ob die Jugend eingestzt wird oder nicht.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  2. #2
    Registriert seit
    06.06.2007
    Beiträge
    376
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Für manche mag sich das grauenvoll anhören, ist es aber nicht.

    Als Beispiel das es möglich ist und funktioniert!
    Dann hat Aachen aber ganz schön Glück gehabt bis jetzt...

    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Dann gib es immer noch den GF oder Einsatzleiter, der als erstes die Lage erkundet und danach entscheidet, ob die Jugend eingestzt wird oder nicht.
    Ja genau... und geparkt wird die Ecke rum, während erkundet wird, und wenns für die Kids zu hart ist, müssen die halt dann da warten.


    Und um auch nochmal eines zu sagen, was eben schon gesagt wurde: Ich als Elternteil würde das NIE erlauben. Schonma darüber nachgedacht warum eure das ihren Kids erlauben? Könnte an mangelnder Erfahrung liegen. Denn ich behaupte einfach mal es sind mit Sicherheit Eltern dabei die keine Ahnung von Einsätzen etc haben.
    Die wissen ja garnicht worauf sie sich einlassen oder was sie ihren Kindern antun. Und spästens da sollte ich als verantwortliche und erfahrene Feuerwehr eingreifen und dem vorgreifen.

    MkG
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  3. #3
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Das heißt also, ihr werdet unter gar keinen Umständen zu Verkehrsunfällen geschickt? Auch net wenns direkt in eurem Einsatzgebiet ist? Schon komisch. Selbst wir die weder Schere noch Spreizer haben und eine BF rücken mit aus wenn wir das haben.

    Und wenn man schon Einsatzstelle an ist, die Jungen hinten drinnen sitzen (die eh keine vollwertige Kleidung haben siehe Baustellenhelm) und dann auf einmal anfängt "nein, tut mir leid, aber diemal is es zu strange für euch, ihr bleibt sitzen und haltet euch die Augen zu!".....

    Mal ehrlich, so gehts doch net. Wie gesagt, bei gewissen Sachen spricht nix dagegen auch mal welche mit 16 oder 17 mit zu nehmen. Aber 12! Das ist doch wirklich mehr als Strange. Mal ne Frage an die anderen Kollegen, is das versicherungstechnisch überhaupt erlaubt? Außerdem beginnt der Gefahrenbereich in dem Moment wo man ins Auto einsteigt. Also kann man sie nicht raushalten.

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Ich bin echt versucht, da mal bei den zuständigen Ausichtsbehörden nachzufragen. Eigentlich bin ich kein Freund von Petzereien, aber das kann es ja nun echt nicht sein.

    Bei 16jährigen kann man drüber streiten, aber Kinder? Entweder läuft da mächtig was schief oder das ist keine Feuerwehr, wie ich sie kenne.

  5. #5
    Elster Gast
    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen

    Mal ehrlich, so gehts doch net. Wie gesagt, bei gewissen Sachen spricht nix dagegen auch mal welche mit 16 oder 17 mit zu nehmen. Aber 12! Das ist doch wirklich mehr als Strange.
    So sehe ich das ganze auch.

    Kommen bei euch so wenige Aktive zu Einsätzen, dass ihr 12jährige mitnehmen müsst?
    Sowas bindet nur unnötig Kräfte

  6. #6
    Registriert seit
    27.09.2006
    Beiträge
    129
    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Das heißt also, ihr werdet unter gar keinen Umständen zu Verkehrsunfällen geschickt? Auch net wenns direkt in eurem Einsatzgebiet ist? Schon komisch. Selbst wir die weder Schere noch Spreizer haben und eine BF rücken mit aus wenn wir das haben.
    Absolut keine VU's. Die FF in Aachen hat weder die Ausbildung noch die Ausrüstung für solche Einsätze. VU's sind BF Sache. Ohne wenn und aber.

    Zum Rechtlichen, schaut mal hier http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf

    Und hier der Auszug aus dem FSHG NRW:
    "§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    (9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
    gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten
    außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
    "

    Ist doch mal ne klare Aussage,oder?

    Nur so ne Frage an FF112DN: Kommst du zufällig aus Düren?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  7. #7
    Registriert seit
    06.06.2006
    Beiträge
    31
    Ich hatte mal vor ein paar Jahren diesbezüglich mal eine Anfrage an die für uns zuständige Behörde gestellt und für das Saarland gilt folgendes (Anhang)und ich würde mal sagen
    für den Rest des Landes auch.
    Gruss paulschen

    Sehr geehrter Herr
    Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jah
    ren nicht mit "Gefährlichen Arbeiten" beschäftigt werden.
    Zu diesen "Gefährlichen Arbeiten" zählt u.a. der Einsatz, bei der Feuerwehr und somit auch der Einsatz als Atemschutzgeräteträger (ver¬gleiche. §36 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschrif¬ten", GUV 0.1). Lediglich im Rahmen der Ausbildung dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Atemschutzgeräte tragen.
    Nach Rücksprache mit dem Innenministerium ist §10 des "Saarländischen Brandschutzgesetzes" entsprechend zu verstehen: Jugendliche ab 16 Jahre dürfen in die aktive Wehr aufgenommen und ausgebildet werden. Ein Einsatz darf erst mit 18 Jahren erfolgen.
    Das ist ein Auszug aus dem Schreiben des GUV von 1992

  8. #8
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Ist aber auch doof wenn man die G26.3 erst mit 18 kriegt, oder? ;)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  9. #9
    Registriert seit
    27.09.2006
    Beiträge
    129
    Quelle: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb...s/jarbschg.htm
    § 22 Gefährliche Arbeiten

    (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

    1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
    2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
    3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
    4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kalte oder starke Nässe gefährdet wird,
    5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,
    6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,
    7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

    (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

    1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
    2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und
    3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird.


    Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

    Das fett markierte würde ja in diesem Fall, dem Feuerwehrteil entsprechen.
    Ich nehme mal an, dass das "Saarländische Brandschutzgesetz" das gleiche ist wie bei uns in NRW das FSHG?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  10. #10
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?

    Meinjanur..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  11. #11
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Quelle: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb...s/jarbschg.htm
    § 22 Gefährliche Arbeiten

    (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

    1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
    .....
    Den Rest spare ich mir mal. Dieser Punkt setzt schonmal alles aus.Gut, OK, nehmen wir mal an ihr kommt wirklich nie zu nem VU (auch net wenn ihr von der Übung wieder Richtung Heimat fahrt usw., also wirklich nie) dann mal ein anderer Fall. Auch so bei uns mal passiert. Stallbrand. Die Kühe befanden sich während der Anfangszeit noch drinnen. Der Bauer konnte sie allerdings in den Hof nach draußen treiben. Nun ging´s drum diese auf ein Gatter zu treiben.Allerdings waren einige der Tiere so schwer brandverletzt, das sie noch an Ort und stelle vom Tierarzt eingeschläfert wurden (nennt man das beim Kühen auch so? Denke mal ja). So, wie mache ich nun einem JF´ler der zufällig eine laufende, fertig gegarte Ochsenflanke sieht klar "das das alles OK is"......

    Wie reagiert ein 12jähriges Kind auf den Lärm, die Hecktik? Was kann ich es überhaupt für Arbeiten machen lassen? Also mit 12 nen Saugschlauch durch die Gegend schleppen lassen...naja, haut net hin. An den Funk darf ich das Kind auch nicht lassen.....Nen B-Schlauch ausrollen wird wohl schwierig werden. Was machen die dan draußen? Es geht hier ja auch um das physische in Verbindung mit dem psychischen. OK, ich habe selber noch keine Kinder in dem Alter. Aber mal ehrlich, wenn man unter 18 noch net mal in gewisse Diskos darf, was machen die dann an einer Einsatzstelle?

    Ich will dir hier das nicht so zerpflücken. Aber vielleicht zum Nachdenken anregen. Nur weil es erlaubt ist springe ich nicht von einer Brücke. Erinnere dich zurück was du mit 12 Jahren gemacht hast. Was waren deine Interessen. Und dann überlege dir, wie du dich gefühlt hättest wenn du bei nem Wohnhausbrand ganz hinten gestanden währest und an dir vorbei eine Freu, die deine Mutter hätte sein können auf einer Fahrtrage transportiert wird und diese einfach nur garnichst mehr tut. Wenn ihr das den Kindern zumuten wollt, OK, eure Sache. Richtig ist es nicht. Den Kindern gegenüber. Aber das ist nur meine Meinung.

  12. #12
    Registriert seit
    06.06.2007
    Beiträge
    376
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Nur so ne Frage an FF112DN: Kommst du zufällig aus Düren?
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.
    hättest du was anderes vorgelebt, hätte ich wahrscheinlich einen netteren Ton angelegt ;-)
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  13. #13
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Die FF in Aachen hat weder die Ausbildung noch die Ausrüstung für solche Einsätze.
    Wonach wird denn in Aachen (so hervorragend) ausgebildet? Anscheinend nicht nach FwDV.

    Zum Rechtlichen, schaut mal hier http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf

    Und hier der Auszug aus dem FSHG NRW:
    "§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    (9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
    gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten
    außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
    "

    Ist doch mal ne klare Aussage,oder?
    Ja, müsste nur in Verbindung mit weiteren gültigen Vorschriften (LVO, GUV-V) auch überall so umgesetzt werden.
    Geändert von nederrijner (20.01.2009 um 08:28 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •