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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Quelle: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb...s/jarbschg.htm
    § 22 Gefährliche Arbeiten

    (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

    1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
    2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
    3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
    4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kalte oder starke Nässe gefährdet wird,
    5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,
    6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,
    7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

    (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

    1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
    2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und
    3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird.


    Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

    Das fett markierte würde ja in diesem Fall, dem Feuerwehrteil entsprechen.
    Ich nehme mal an, dass das "Saarländische Brandschutzgesetz" das gleiche ist wie bei uns in NRW das FSHG?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  2. #2
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    Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?

    Meinjanur..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.

    Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  4. #4
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    Jetzt kann man hier Haarspalterei betreiben, die Verantwortung hat der Einsatzleiter und der für Ihn zuständige Richter wird Ihm die Rechtslage dann erklären, wenn es zu einem Unfall kommt. Ich habe das Schreiben vom GUV in meinen Unterlagen und damit ein stück Rechtssicherheit und verfahre dementsprechend.
    Wir betreiben bei der FFW keine Berufsausbildung! Deshalb den Gesetzestext mal richtig lesen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.

    Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).
    Servus!

    Doch, es ist rechtlich ein Problem, wie Dir der von Dir oben zitierte Absatz 1 deutlich erklärt!
    Da helfen auch die fett markierten Bereiche nicht! Dies gilt übrigens nur für Jugendliche.
    Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
    Für diesen gilt oben zitiertes nicht!

    Mit kopfschüttelndem Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
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    ich gebs auf. Die Diskussion läuft ins unendliche. Man wird sich nie einig. Ich sach nur das es so ist und dabei bleibst wahrscheinlich auch. Keiner von uns hat Einfluss auf diese Lage. Ach egal.
    Jeder soll sich seine Meinung bilden und kundtun oder einfach für sich behalten.
    Es ist, so wie es ist, bei uns. Und das wird sich auch wahrscheinlich nicht ändern.
    Und somit ist für mich das Thema gegessen.

    Im diesem Sinne:
    Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    ... Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
    Für diesen gilt oben zitiertes nicht! ...
    Hier hat Quietschphone Recht - ein kleiner Abstecher zu Wikipedia hätte genügt, vor allem, wenn Du das Jugendarbeitsschutzgesetz heranziehst:

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend
    ...
    Rechtliche Definitionen:

    Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). ...
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    ...
    Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.
    Also geht IMO unter vierzehn gar nichts. Ich hoffe, dass die Frühlingsrolle Dir jetzt nicht nachträglich im Halse stecken bleibt.

    Bei uns gibt es grundsätzlich keine JF im Einsatz. Ausgenommen sind gemeinsame Dienste wie z.B. Parkplatzeinweisung bei Veranstaltungen, aber dann immer ein Aktiver mit einem JFler. Auf Einsatz fährt bei uns nur, wer den TM I in der Tasche hat, und dann nach Möglichkeit nicht auf dem ersten Fahrzeug (tagsüber nicht immer möglich).
    MkG
    Rundhauber

  8. #8
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    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Quelle: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb...s/jarbschg.htm
    § 22 Gefährliche Arbeiten

    (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

    1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
    .....
    Den Rest spare ich mir mal. Dieser Punkt setzt schonmal alles aus.Gut, OK, nehmen wir mal an ihr kommt wirklich nie zu nem VU (auch net wenn ihr von der Übung wieder Richtung Heimat fahrt usw., also wirklich nie) dann mal ein anderer Fall. Auch so bei uns mal passiert. Stallbrand. Die Kühe befanden sich während der Anfangszeit noch drinnen. Der Bauer konnte sie allerdings in den Hof nach draußen treiben. Nun ging´s drum diese auf ein Gatter zu treiben.Allerdings waren einige der Tiere so schwer brandverletzt, das sie noch an Ort und stelle vom Tierarzt eingeschläfert wurden (nennt man das beim Kühen auch so? Denke mal ja). So, wie mache ich nun einem JF´ler der zufällig eine laufende, fertig gegarte Ochsenflanke sieht klar "das das alles OK is"......

    Wie reagiert ein 12jähriges Kind auf den Lärm, die Hecktik? Was kann ich es überhaupt für Arbeiten machen lassen? Also mit 12 nen Saugschlauch durch die Gegend schleppen lassen...naja, haut net hin. An den Funk darf ich das Kind auch nicht lassen.....Nen B-Schlauch ausrollen wird wohl schwierig werden. Was machen die dan draußen? Es geht hier ja auch um das physische in Verbindung mit dem psychischen. OK, ich habe selber noch keine Kinder in dem Alter. Aber mal ehrlich, wenn man unter 18 noch net mal in gewisse Diskos darf, was machen die dann an einer Einsatzstelle?

    Ich will dir hier das nicht so zerpflücken. Aber vielleicht zum Nachdenken anregen. Nur weil es erlaubt ist springe ich nicht von einer Brücke. Erinnere dich zurück was du mit 12 Jahren gemacht hast. Was waren deine Interessen. Und dann überlege dir, wie du dich gefühlt hättest wenn du bei nem Wohnhausbrand ganz hinten gestanden währest und an dir vorbei eine Freu, die deine Mutter hätte sein können auf einer Fahrtrage transportiert wird und diese einfach nur garnichst mehr tut. Wenn ihr das den Kindern zumuten wollt, OK, eure Sache. Richtig ist es nicht. Den Kindern gegenüber. Aber das ist nur meine Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Sprechen wir da eigentlich von Aachen in NRW?
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Nur so ne Frage an FF112DN: Kommst du zufällig aus Düren?
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    So isses. Wie du da drauf gekommen bist? Egal.
    hättest du was anderes vorgelebt, hätte ich wahrscheinlich einen netteren Ton angelegt ;-)
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

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