Jetzt kann man hier Haarspalterei betreiben, die Verantwortung hat der Einsatzleiter und der für Ihn zuständige Richter wird Ihm die Rechtslage dann erklären, wenn es zu einem Unfall kommt. Ich habe das Schreiben vom GUV in meinen Unterlagen und damit ein stück Rechtssicherheit und verfahre dementsprechend.
Wir betreiben bei der FFW keine Berufsausbildung! Deshalb den Gesetzestext mal richtig lesen.