Ich hatte mal vor ein paar Jahren diesbezüglich mal eine Anfrage an die für uns zuständige Behörde gestellt und für das Saarland gilt folgendes (Anhang)und ich würde mal sagen
für den Rest des Landes auch.
Gruss paulschen
Sehr geehrter Herr
Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jah
ren nicht mit "Gefährlichen Arbeiten" beschäftigt werden.
Zu diesen "Gefährlichen Arbeiten" zählt u.a. der Einsatz, bei der Feuerwehr und somit auch der Einsatz als Atemschutzgeräteträger (ver¬gleiche. §36 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschrif¬ten", GUV 0.1). Lediglich im Rahmen der Ausbildung dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Atemschutzgeräte tragen.
Nach Rücksprache mit dem Innenministerium ist §10 des "Saarländischen Brandschutzgesetzes" entsprechend zu verstehen: Jugendliche ab 16 Jahre dürfen in die aktive Wehr aufgenommen und ausgebildet werden. Ein Einsatz darf erst mit 18 Jahren erfolgen.
Das ist ein Auszug aus dem Schreiben des GUV von 1992