Wonach wird denn in Aachen (so hervorragend) ausgebildet? Anscheinend nicht nach FwDV.
Ja, müsste nur in Verbindung mit weiteren gültigen Vorschriften (LVO, GUV-V) auch überall so umgesetzt werden.Zum Rechtlichen, schaut mal hier http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf
Und hier der Auszug aus dem FSHG NRW:
"§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
(9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten
außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."
Ist doch mal ne klare Aussage,oder?