Warum muss bei Feierlichkeiten und Abmelden der Wehr nur an Besäufniss gedacht werden? Wer möchte denn, dass eine von langer Hand geplante Veranstaltung durch einen Einsatz unter- oder sogar abgebrochen werden muss und die gesamte Planung und vermutlich auch viel Geld über den Haufen geworfen wird?

Bei uns (Stadt mit insgesammt 4 Ortswehren) stehen im September und Oktober z.B. jeweils eine Großveranstaltung an, bei denen unsere Schwerpunktwehr aus dem Alarmplan genommen wird und die anderen Wehren (Stützpunktwehren) die Bereitschaft übernehmen.

Sollte natürlich widererwarten eine Großschadenslage eintreten würden wir auch alarmiert werden und der BvD muss dann schauen was er für eine Ausbeute hat.

Außerdem: Lieber die Wehr von vornherein abmelden, als wenn alarmiert werden würde und keiner kommt. Denn: Keiner kann einem freiwilligen Feuerwehrangehörigen verbieten zu feiern und ggf. auch etwas zu trinken (für den Einsatz gilt aus meiner Sicht 0,0 Promille). Damit würde man mehr Zeit verschwenden, als wenn man gleich die Nachbarwehr alarmieren würde.

Gruß,

Lars