Das würde ich so sehen wollen.Zitat von Leitstelle_V
Abmelden in Verbindung mit unterlassener Alarmierung durch die Leitstelle ist eine hochbrisante Kombination, die in keinster Weise juristisch haltbar ist.
Weder ist der Bürgermeister, geschweige denn der Stadt-, Gemeinde- oder Ortswehrleiter befugt, die Feuerwehr "abzumelden", noch kann der Leitstellendisponent diese "Meldung" wirksam entgegennehmen.
Verbunden mit längeren Hilfsfristen und gleichzeitiger Unterdeckung anderer Bereiche. Das ist IMHO keine sinnvolle Alternative.Aber im Falle einer Abmeldung wird IMHO stets geklärt, wer das Einsatzgebiet stellvertretend übernimmt.
Warum ist "Feierlichkeit" immer gleichbedeutend mit kollektivem Vollrausch?Bei kleineren Wehren ist es dann auch recht schwer, eine Einsatztruppe zu stellen, weil das ja dann jedes Mal annähernd dieselbe wäre, die kann dann also nie was trinken.
Und um Deine Frage zu beantworten, ja, dann kann man solche "Feiern" eben nicht stattfinden lassen, wenn man keine kreativen Ideen zur Sicherung der Einsatzbereitschaft hat.
Ja Kinners, ihr (Sachsen) habt alle (mehr oder minder) gerade euren Brandschutzbedarfsplan durch die Stadt- und Gemeinderäte gebracht und dort schwarz auf weiß festgeschrieben, an welchen Standorten welche Fahrzeuge in welcher Besatzung STÄNDIG vorzuhalten sind.Problem ist auch, wenn man das jetzt in unserem Kreis bekannt machen würde, dass das so nicht rechtens ist, ist man ganz schnell mal der Angear***te und wird für den Rest seines Feuerwehrdaseins gef***t, was ich gerade bei den angesprochenen kleineren Wehren auch verstehen kann.
Was soll es nun daran zu rütteln geben?
§ 6 Abs.1.1 SächsBRKG!
MfG
Frank