hast Du auch ohne Freistellung die Pflicht, an Einsatz, Ausbildung und Übung teilzunehmen. Letztlich ist FW ja eine Aufgabe, kein Wunschkonzert. Jedoch darf das selbstverständlich nicht in blindem Gehorsam ausarten.
Aber immerhin hat der Bürger ein gutes Recht auf Schutz; das darf man nicht vergessen.