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Thema: RS/RA Anmeldung

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  1. #37
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    Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat
    So Anmeldung steht. Gemeint war damit eine PERSÖNLICHE Erklärung gemäß § 1 Abs. 4 RettSanAPO NW und § 4 Abs. 1 RettHelfAPO NW zur Vorlage beim Gesundheitsamt als zuständige Behörde. Alternativ ist aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist!

    edit: Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist! -> beim RH/RS, RA weiß ich es im mom nicht.
    Geändert von hänschenklein (14.07.2007 um 12:35 Uhr)

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