So Anmeldung steht. Gemeint war damit eine PERSÖNLICHE Erklärung gemäß § 1 Abs. 4 RettSanAPO NW und § 4 Abs. 1 RettHelfAPO NW zur Vorlage beim Gesundheitsamt als zuständige Behörde. Alternativ ist aber auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist!Erklärung, dass kein staatsanwaltliches Verfahren vorliegt oder in den letzten fünf Jahren vorgelegen hat
edit: Das heißt dann, dass diese Erklärung keine Pflicht ist! -> beim RH/RS, RA weiß ich es im mom nicht.