@Pille 112:

Bei der von mir verlinkten RettSanAPO (stand 2000) steht im § 4 nix von Führungszeugnis, da wird auschliesslich die Selbstbescheinigung erwähnt und zwingend gefordert. So kenne ich das auch in der Praxis beim RP Düsseldorf.

Na, das ist doch die ganze Zeit mein Reden, dass hier die Unschuldsvermutung offensichtlich ausgehebelt ist. Wäre mal ne interessante Klage vor dem Verwaltungsgericht...