Wobei ich diesen ganzen Post nicht ganz verstehe...

Ich habe NUR für die "Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent" ein Führungszeugnis gebraucht. Da diese Urkunde vom Innenministerium ausgestellt wird musste das Führungszeugnis natürlich "Belegart O" sein, schließlich hantiert man als RA auch mit Medikamenten in Ampullen (Sauerstoff macht ja auch ein RS...)

Was hat also die RS-/RA-Schule mit dem Führungszeugnis zu tun?

Und eine eidesstattliche Erklärung interessiert, wenn überhaupt, eigentlich auch nur den Betrieb bei dem ich als Azubi zum RS oder RA bin, da der die Schule bezahlt. Wenn ich die Schule selber löhne --> siehe oben.