§ 55 StPO gilt ja wie der Name des Gesetzes schon sagt nur im Rahmen eines Strafprozesses, in unserem Zusammenhang also vollkommen wirkungslos.
Die Versicherung an Eides statt wird tatsächlich oftmals mit dem sog. "Offenbarungseid" gleichgesetzt.
Wenn man allerdings mal ein bischen nach einer eidesstattlichen Erklärung googlelt, wird man sehen, dass diverse Universitäten dies bei Abgabe einer Abschlussarbeit verlangen oder auch KFZ-Stellen bei Verlust der Papiere, soweit ich mich erinnern kann musste ich auch schon mal eine wegen Verlust der Lohnsteuerkarte abgeben.
Aus diesem Grund frage ich mich jetzt, ob die das alle ohne Rechtsgrundlage tun?! Ich denke nicht, denn:
Im §156 StGB ist ja auch die zur "Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde", d.h. man kann Versicherungen an Eides statt vor jeder per Gesetzt oder Verordnung dazu ermächtigten Behörde abgeben.
Dazu habe ich ein Urteil des Landgerichts Hamburg gefunden, in dem jemand wegen falscher Versicherung an Eides statt angeklagt war. Das Gericht erkannte zwar Grundsätzlich an, dass er eine falsche Versicherung abgegeben hatte, die Behörde war aber im Konkreten Fall nicht zur Abnahme einer solchen Versicherung berechtigt, der Angeklagte konnte also dafür nicht belangt werden.
Darauß ergibt sich nun Folgendes:
Die Eidesstattliche Erklärung kann auch für andere Dinge verwendet werden. Allerdings eben nur, vor Behörden die dazu ermächtigt sind.
Eine RA/RS-Schule ist sicher keine Behörde, also ist die Erklärung das Papier nicht Wert, auf dem sie steht. Anders könnte es evtl. sein, wenn die für die Zulassung zum RA zuständige Landesbehörde eine solche Erklärung fordert.
Weiterhin sollte die Person über die Rechtsfolgen einer falschen Versicherung aufgeklärt worden sein, da sonst der Falscheid nicht als vorsätzlich gewertet werden kann.