Diese Erklärung ist ja auch letzendlich für eine Behörde: das zuständige Gesundheitsamt (bzw. den RP) bei der Zulassung zur staatl. RS-Prüfung.

Diese Bescheinigung wird in der RettSanAPONRW geforfdert und wird nur für den RS benötigt, mit dem RA hat das nix zu tuen.

Und trotz allem, ich sehe hier die Unschuldsvermutung ausgehebelt.