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Thema: RS/RA Anmeldung

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  1. #22
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    Zitat Zitat von loxi
    Darauß ergibt sich nun Folgendes:
    Die Eidesstattliche Erklärung kann auch für andere Dinge verwendet werden. Allerdings eben nur, vor Behörden die dazu ermächtigt sind.

    Eine RA/RS-Schule ist sicher keine Behörde, also ist die Erklärung das Papier nicht Wert, auf dem sie steht. Anders könnte es evtl. sein, wenn die für die Zulassung zum RA zuständige Landesbehörde eine solche Erklärung fordert.

    Weiterhin sollte die Person über die Rechtsfolgen einer falschen Versicherung aufgeklärt worden sein, da sonst der Falscheid nicht als vorsätzlich gewertet werden kann.
    ...genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen, ganz besonders diese Passage: ...also ist die Erklärung das Papier nicht Wert, auf dem sie steht.
    Geändert von Pille112 (09.07.2007 um 16:43 Uhr)
    Gruß Carsten
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