Richtig, in NRW braucht man für den RS-Lehrgang diese Selbstbescheinigung an Eides statt.
Was ich mich immer gefragt habe ist, wo bleibt hier der Grundgedanke der Unschuldsvermutung unseres Rechtssystems? Schliesslich muss in dieser Selbsterklärung auch über laufende Ermittlungsverfahren berichtet werden, und wenn aufgrund dieser Ermittlungen die Ausbildung gefährdet ist, ist das so eigentlich nicht mit unseren übergeordneten Rechtsgrundsätzen zu vereinbaren. Zumal in höherwertigen Ausbildungen(z.B. RA) auch nur das Führungszeugniss verlangt wird (und dort stehen eben nur rechtskräftige Verurteilungen ab einer bestimmten Strafhöhe drin, die auch nach entsprechenden Fristen wieder gelöscht werden).
Lustig war das mal in dem RS-Kurs mit den netten SEK-Beamten: Dort war keiner frei von Ermittlungsverfahren (wobei wohl viele davon unhaltbare Anschuldigungen ihrer Kundschaft waren), hatte allerdings keine Konsequenz auf ihre Zulassung zur Prüfung. Ich befürchte allerdings, dass ein "normaler" Teilnehmer mit mehr Problemen zu rechnen hat...