Ergebnis 1 bis 15 von 42

Thema: RS/RA Anmeldung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Die RettSanAPO NRW findet sich hier:


    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...p?postid=28744

    Ausserdem wird die Bescheinigung nicht zur Prüfungszulassung benötigt, nur mit diesem Zettel darf man den Lehrgang machen.
    Und von an Eides statt steht da nichts, da hab ich mich weiter oben vertan.
    MfG

    brause

  2. #2
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Ah - da sieht dann die Sache an sich ja schon ganz anders aus, hier geht es um eine Erklärung und nicht um eine Versicherung an Eides Statt.

    Der § 4 der RettSanAPO NRW über die Zugangsvoraussetzungen
    Polizeiliches Führungszeugnis bzw. Erklärung darüber, dass weder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren noch ein Strafverfahren anhängig ist noch in den letzten 5 Jahren anhängig war
    scheint nicht so ganz Rechtskonform zu sein, da durch ein Ermittlungsverfahren mit negativem Ausgang zu Gunsten der Beklagten, eine ungerechtfertigte Benachteiligung entstehen würde und sowas ist rechtlich nicht zulässig.

    Ich würde jedenfalls jedem empfehlen das ganze mittels des hier angebotenen, polizeilichen Führungszeugnisses zu machen, da dort keine sog. schwebenden Verfahren verzeichnet sind.
    Ferner geht es in der Erklärung ja auch nur um staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und Strafverfahren die im Zeitraum der letzten 5 Jahre stattgefunden haben, wobei hier der 5 Jahreszeitraum sich auf die Strafverfahren bezieht.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  3. #3
    Registriert seit
    19.12.2002
    Beiträge
    226
    Zitat Zitat von Dr.Toppa
    Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Mal ´ne ganz andere Frage: Wie bekomme ich eigentlich mit, dass gegen mich ermittelt wird? Bekomme ich da von der Staatsanwaltschaft einen Brief?

    Hintergrund der Frage: Ich habe vor 10 Wochen einen VU erursacht, bei dem eine Fahrradfahrerin leicht verletzt wurde. Der Unfallaufnahmedienst der Polizei teilte mir mit, dass nun Ermittlungen wegen Fahrlässiger Körperverletzung folgen würden. Bisher habe ich aber noch nix schriftliches bekommen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Ja, es war mit einem Einsatzfahrzeug. Nein, es war keine Signalfahrt!

  5. #5
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    erstmal bekommst du post von einem pol-beamten, der dich einlädt um die sache aufzunehmen, falls das nicht schon vor ort passiert ist. dann geht deine aussage zum staatsanwalt und dann bekommst du von dem auch IRGENDWANN mal post ob die sache eingestellt wird oder es zu einem gerichtsverfahren kommt.

  6. #6
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Nun ja, danke für die schnelle Antwort. Die Aussagen wurden bereits vor Ort aufgenommen bzw. vom zuständigen DRK-Justiziar nachgereicht. Mir sagte man damals, dass das ganze 6-8 Wochen dauert. Jetzt sind bald 3 Monate rum.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    PS: Ja, es war mit einem Einsatzfahrzeug. Nein, es war keine Signalfahrt!
    dieser Zusatz ist sehr wichtig für weitere fragen ;-)

    Ich wünsch es niemanden das einem dies passiert VU mit Einsatzfahrzeug

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    @Pille 112:

    Bei der von mir verlinkten RettSanAPO (stand 2000) steht im § 4 nix von Führungszeugnis, da wird auschliesslich die Selbstbescheinigung erwähnt und zwingend gefordert. So kenne ich das auch in der Praxis beim RP Düsseldorf.

    Na, das ist doch die ganze Zeit mein Reden, dass hier die Unschuldsvermutung offensichtlich ausgehebelt ist. Wäre mal ne interessante Klage vor dem Verwaltungsgericht...
    MfG

    brause

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •