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Thema: RS/RA Anmeldung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo Leute!

    Ich brauchte auch zwei für meine Rettungsassisten-Urkunde damals.

    Belegart N (privat) bei Anmeldung für die Schule

    Belegart O (Behörde) für die Beantragung der Rettungsassistenten-Urkunde bei der damaligen Bezirksregierung

    Belegart N kannst du direkt beim Einwohnermelderamt abholen. Die Belegart O wird direkt an die Behörde geschickt ohne eigene Einsicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Etienne
    Hallo Leute!

    Ich brauchte auch zwei für meine Rettungsassisten-Urkunde damals.

    Belegart N (privat) bei Anmeldung für die Schule

    Belegart O (Behörde) für die Beantragung der Rettungsassistenten-Urkunde bei der damaligen Bezirksregierung

    Belegart N kannst du direkt beim Einwohnermelderamt abholen. Die Belegart O wird direkt an die Behörde geschickt ohne eigene Einsicht.
    Sorry. Dann hab ich das wohl vertauscht.

    Asche auf mein Haupt . . .

  3. #3
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    01.08.2006
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    hmmm
    habe alle 3 zeugnisse auf dem amt bestellt und nach hause geschickt bekommen
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Hallo zurück!

    Die Belagart 0 darf eigentlich nicht nach Hause geschickt werden, da im Antrag im Einwohnermeldeamt die anfordernde Behörde eingetragen werden muss.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    wo liegt zwischen den einzelnen belegarten der unterschied?

  6. #6
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    226
    @hänschenklein:

    Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc. Dukriegst ein Formular ausgehändigt, wo du halt mit deiner Unterschrift (an Eides statt eben) erklärst, dass kein Verfahren ...blablabla.....
    Das reicht in den meisten Fällen beim RS.
    Wenn du deinen RA machst, muss du dann aber ein polizieliches Führungszeugnis vorlegen! Das geht dann u.a. ans Gesundheitsamt, usw.

    Gruß
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  7. #7
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    aaaaaaaaachso. ok danke!

  8. #8
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    264
    Zitat Zitat von Dr.Toppa

    Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc.
    Wenn ich gestern Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hab, dass gegen mich ermittelt wird steht das ja noch nicht im Führungszeugnis. D.h. wenn sie ganz streng sind, wolln sie ein Führungszeugnis das man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und die Eidesstattliche erklärung, dass auch Momentan nix am laufen ist.

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