Hallo zurück!
Die Belagart 0 darf eigentlich nicht nach Hause geschickt werden, da im Antrag im Einwohnermeldeamt die anfordernde Behörde eingetragen werden muss.
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Die Belagart 0 darf eigentlich nicht nach Hause geschickt werden, da im Antrag im Einwohnermeldeamt die anfordernde Behörde eingetragen werden muss.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
wo liegt zwischen den einzelnen belegarten der unterschied?
@hänschenklein:
Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc. Dukriegst ein Formular ausgehändigt, wo du halt mit deiner Unterschrift (an Eides statt eben) erklärst, dass kein Verfahren ...blablabla.....
Das reicht in den meisten Fällen beim RS.
Wenn du deinen RA machst, muss du dann aber ein polizieliches Führungszeugnis vorlegen! Das geht dann u.a. ans Gesundheitsamt, usw.
Gruß
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
aaaaaaaaachso. ok danke!
Wenn ich gestern Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hab, dass gegen mich ermittelt wird steht das ja noch nicht im Führungszeugnis. D.h. wenn sie ganz streng sind, wolln sie ein Führungszeugnis das man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und die Eidesstattliche erklärung, dass auch Momentan nix am laufen ist.Zitat von Dr.Toppa
Im Führungszeugnis steht meines Wissens auch nur drin, wenn Du Dir was zu Schulden kommen lassen hast (komischer Satzbau).
Dies setzt aber eine Verurteilung voraus. Wenn lediglich gegen Dich ermittelt wird oder wurde, steht das NICHT im Zeugnis. Zumindest nicht in dem im obigen Fall benötigtem.
Gruß, Mr. Blaulicht
und eingetragen wird erst ab 90 tagessätzen oder 90 tagen haft!
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Aaaaaah!
In die Richtung hatte ich noch nicht gedacht!
Klar, die wollen sich halt quasi doppelt absichern!
Logisch!
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und ganz wichtig
eintrag erst ab 90 tagessätzen oder 90 tagen haft
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...nicht ganz, akkonsaarland, dort ist auch schon von einem staatsanwaltlichem Ermittlungsverfahren die Rede.
@ brause:
...scheint da ja tatsächlich differente Ausführungen dieses Gesetzestextes in ein und dem selben Bundesland zu geben
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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