@hänschenklein:
Das, was du da im ersten Post beschreibst, ist eine - in NRW für RS-Lehrgänge von machen Schulen geforderte - eidesstattliche Erklärung, dass halt kein Verfahren gegen dich läuft, etc. Das wird bei RS-Lehrgängen häufig anstelle eines Führungszeugnisses vorgelegt. Ich denke mal, um Kosten zu sparen, etc. Dukriegst ein Formular ausgehändigt, wo du halt mit deiner Unterschrift (an Eides statt eben) erklärst, dass kein Verfahren ...blablabla.....
Das reicht in den meisten Fällen beim RS.
Wenn du deinen RA machst, muss du dann aber ein polizieliches Führungszeugnis vorlegen! Das geht dann u.a. ans Gesundheitsamt, usw.
Gruß