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Thema: THW ersetzt Polizei - Wie weit soll noch gespart werden ?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von THW-Tom
    Der Zusatz ist aber auf den § 36 der STVO ausgelegt.
    wo steht das

  2. #2
    THW-Tom Gast
    Hier: http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm

    Art. 7a
    Feuerwehr und Technisches Hilfswerk

    1 Zu der erforderlichen Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen können - vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden oder der Polizei - Führungsdienstgrade der Feuerwehr und Führungskräfte des Technischen Hilfswerks oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade oder Helfer die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ausüben, soweit Polizei im Sinn des Art. 1 des Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht. 2 Für die Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren ist die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich.


    Gruß

    Tom

  3. #3
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    ok habs übersehen. trotzdem isses nur ein landesgesetz für bayern

    wofür steht die abkürzung "GVBI" vermute mal, dass das B irgendwie für bayern steht....

  4. #4
    THW-Tom Gast
    Hallo.

    Ist ein kleines "l"

    Es heißt: Gesetz- und Verordnungsblatt

    Gruß

    Tom

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