Interessant. Gut zu wissen das dieses nur für Bayern gültig ist! Dachte bisher das währe gängige Praxis.

Wie sieht das dann mit der Delegation diese Tätigkeit aus? Muss dann immer ein Ausnahmefall vorliegen (zu wenig Streifenwagen vorhanden usw.?) In unseren Breiten macht eigentlich die FW das immer "im Auftrag, bis genügend Kräfte der POl vor Ort sind...". Also alles in allem sehr schwammige Aussage. Ebenso die Aussage, die mal in ner Ausbildung der FF getätigt wurde :".....sperren dürfen wir die Straße. Aber freigeben dar nur die POL..."

Interessant wird das dann außerhalb von BY mit solchen Sachen wie z.B. Volksläufen. Macht das bei euch dann alles die POL? Bei uns wenn wir Halbmarathon oder so haben wird die Verkehrsregelung hauptsächlich von der FW durchgeführt, Absperrmaßnahmen vom THW und die POL hat den Hut auf. Wie is das bei euch?