So siehts wohl aus, der Zusatz ist nur in Bayern gültig ^^
Aber ums jetzt nochmal mit diesem "Verkehrsregeln" und "Verkehrssichern" etwas klarer zu formulieren:
Wenn ich an einer Autobahnabfahrt den Verkehr von der Autobahn ableite und mit Umleitungsschildern über eine andere Verkehrsstrasse den Verkehr quasi "um die Unfallstelle" herum führe, dann REGEL ich den Verkehr (Abgesehen von Bayern) nur der Polizei erlaubt... (Natürlich kann diese sich durch wen auch immer dabei unterstützen lassen.)
Desweiteren: "Sondergenehmigungen" für Straßenmeistereien usw. sind immer für eine bestimmte BAUstelle bezogen und nicht für Unfälle oder ähnliches ^^
Wenn ich aber bei einem Unfall auf der z.B. Autobahn, mein LF oder mein THW-GW oder mein GW-SAN quer auf der Straße parke um meine Einsatzkräfte zu schützen, diese weit genug vorher durch ein Warndreicke oder auch Blitzlampen usw. "ankündige". Dann habe ich NICHT Geregelt...
Denn siehe da, der Verkehr hat dann einfach "Pech gehabt" ^^
Und ob die Pol kommt und die Straße "frei gibt" oder die keine Lust haben dafür und ich mein Maßnamen einfach wieder zürück ziehe und der Verkehr wieder anrollt... Soll er doch, ist nicht mein Pils sondern das der Pol ^^
MfG Fabsi





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