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Thema: THW ersetzt Polizei - Wie weit soll noch gespart werden ?

  1. #16
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    1 Zu der erforderlichen Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen können - vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden oder der Polizei - Führungsdienstgrade der Feuerwehr und Führungskräfte des Technischen Hilfswerks oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade oder Helfer die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ausüben, soweit Polizei im Sinn des Art. 1 des Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht. 2 Für die Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren ist die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich.
    das KANN nur in bayern gültig sein und nicht bundesweit, da hier die feuerwehr mit eingebunden ist und die das bei uns in nrw definitiv nicht darf.

  2. #17
    THW-Tom Gast
    Der Zusatz ist aber auf den § 36 der STVO ausgelegt. Und hier wird geregelt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__36.html

    Guß

    Tom

  3. #18
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    Zitat Zitat von THW-Tom
    Der Zusatz ist aber auf den § 36 der STVO ausgelegt.
    wo steht das

  4. #19
    THW-Tom Gast
    Hier: http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm

    Art. 7a
    Feuerwehr und Technisches Hilfswerk

    1 Zu der erforderlichen Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen können - vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden oder der Polizei - Führungsdienstgrade der Feuerwehr und Führungskräfte des Technischen Hilfswerks oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade oder Helfer die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ausüben, soweit Polizei im Sinn des Art. 1 des Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht. 2 Für die Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren ist die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich.


    Gruß

    Tom

  5. #20
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    ok habs übersehen. trotzdem isses nur ein landesgesetz für bayern

    wofür steht die abkürzung "GVBI" vermute mal, dass das B irgendwie für bayern steht....

  6. #21
    THW-Tom Gast
    Hallo.

    Ist ein kleines "l"

    Es heißt: Gesetz- und Verordnungsblatt

    Gruß

    Tom

  7. #22
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    @THW-Tom:

    Schau mal unter
    http://by.juris.de/by/gesamt/VerkZus...BY_1990_rahmen

    Da steht:

    "Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird: "

    Also eindeutig ein Landesgetz. Was heißt das Gesetz gilt nur in Bayern.

    Blinky

  8. #23
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    So siehts wohl aus, der Zusatz ist nur in Bayern gültig ^^

    Aber ums jetzt nochmal mit diesem "Verkehrsregeln" und "Verkehrssichern" etwas klarer zu formulieren:

    Wenn ich an einer Autobahnabfahrt den Verkehr von der Autobahn ableite und mit Umleitungsschildern über eine andere Verkehrsstrasse den Verkehr quasi "um die Unfallstelle" herum führe, dann REGEL ich den Verkehr (Abgesehen von Bayern) nur der Polizei erlaubt... (Natürlich kann diese sich durch wen auch immer dabei unterstützen lassen.)
    Desweiteren: "Sondergenehmigungen" für Straßenmeistereien usw. sind immer für eine bestimmte BAUstelle bezogen und nicht für Unfälle oder ähnliches ^^


    Wenn ich aber bei einem Unfall auf der z.B. Autobahn, mein LF oder mein THW-GW oder mein GW-SAN quer auf der Straße parke um meine Einsatzkräfte zu schützen, diese weit genug vorher durch ein Warndreicke oder auch Blitzlampen usw. "ankündige". Dann habe ich NICHT Geregelt...
    Denn siehe da, der Verkehr hat dann einfach "Pech gehabt" ^^

    Und ob die Pol kommt und die Straße "frei gibt" oder die keine Lust haben dafür und ich mein Maßnamen einfach wieder zürück ziehe und der Verkehr wieder anrollt... Soll er doch, ist nicht mein Pils sondern das der Pol ^^


    MfG Fabsi

  9. #24
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    ....sehr gut dargestellt, Fabsi.

    ...obwohl ich auch als Fw, RD, THW oder SanD meine Kelle nehmen kann und den Verkehr an der Unfallstelle anhalten bzw. vorbei leiten kann. All das sind verkehrssichernde Maßnahmen.

    Gruß Carsten
    Geändert von Pille112 (03.06.2007 um 18:46 Uhr)
    Gruß Carsten
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  10. #25
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    Zitat Zitat von Pille112
    ....sehr gut dargestellt, Fabsi.
    Uiuiui, ein Lob von dir und wir denken nicht nur das gleiche, sondern schreibens auch mal gleich... *notiert* ... hrhr, *freu* :D

    MfG Fabsi

  11. #26
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    siehst Du Fabsi, ich bin nicht nur der "BÖSE" und es gibt auch Schnittpunkte in unseren Ansichten und dann, so finde ich, kann man das auch mal kund tun.

    Gruß Carsten
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  12. #27
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    ...mein LF oder mein THW-GW oder mein GW-SAN quer auf der Straße parke...
    ich habe das unter "ungünstig hinstellen" gelernt =)

  13. #28
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  14. #29
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    Interessant. Gut zu wissen das dieses nur für Bayern gültig ist! Dachte bisher das währe gängige Praxis.

    Wie sieht das dann mit der Delegation diese Tätigkeit aus? Muss dann immer ein Ausnahmefall vorliegen (zu wenig Streifenwagen vorhanden usw.?) In unseren Breiten macht eigentlich die FW das immer "im Auftrag, bis genügend Kräfte der POl vor Ort sind...". Also alles in allem sehr schwammige Aussage. Ebenso die Aussage, die mal in ner Ausbildung der FF getätigt wurde :".....sperren dürfen wir die Straße. Aber freigeben dar nur die POL..."

    Interessant wird das dann außerhalb von BY mit solchen Sachen wie z.B. Volksläufen. Macht das bei euch dann alles die POL? Bei uns wenn wir Halbmarathon oder so haben wird die Verkehrsregelung hauptsächlich von der FW durchgeführt, Absperrmaßnahmen vom THW und die POL hat den Hut auf. Wie is das bei euch?

  15. #30
    THW-Tom Gast
    Also bei uns ist das kein Problem.
    Erst gestern wieder bei der Bayernrundfahrt: http://www.thw-fuerth.de/Berichte_20...Rundfahrt.html

    Auszug aus dem Bericht:

    Das Technische Hilfswerk war am ersten Juni-Wochenende mit mehr als 80 Einsatzkräften im Einsatz. Große Teile der Stadtautobahn sowie Teile des Stadtgebietes mussten auf einer Länge von ca. 20 Kilometer über acht Stunden lang gesperrt und die Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden. Dabei vertraute die Polizei Fürth wie auch in den letzten Jahren auf die Kompetenz und Ausbildung der Fürther THW-Einsatzkräfte. Nicht umsonst werden sie jährlich in Themen wie verkehrsregelnde Maßnahmen durch die Polizei geschult.


    Gruß

    Tom

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