Also in Bayern ist das nix ungewöhnliches...das THW fährt am Wochenende regelmäßig Autobahndienst...in Bayern darf aber die Feuerwehr (und wahrscheinlich auch das THW) Verkehr regeln...
Also in Bayern ist das nix ungewöhnliches...das THW fährt am Wochenende regelmäßig Autobahndienst...in Bayern darf aber die Feuerwehr (und wahrscheinlich auch das THW) Verkehr regeln...
Felix
felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de
Ja. Die Bayerischen THW-Helfer dürfen den Verkehr regeln. Sogar auserhalb von Bayern!
Siehe: http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm
Gruß
Tom
Die Aussage dass THW-Helfer ausserhalb von Bayern verkehrsregelnde Maßnahmen, also in den Verkehr eingreifen dürfen halte ich für falsch.
Das ist zumindest hier in NRW hoheitliche Aufgabe der Polizei.
hier in nrw dürften die bayerischen-thwlers das nicht.Zitat von 21/10
Hallo.
Falsch. Bayerische THW-Helfer dürfen in der ganzen BRD Verkehrsregelnde Maßnahmen durchführen. Dieses Thema wird immer wieder in unseren Kreisen gerne Diskutiert. Das die AUfgaben der Person und nicht der Organisation übertragen werden.
Muss mal suchen. da gibt es sogar einen Beschluß von Verkehrministerium.
Gruß
Tom
So. Hab gerade mal in Extranet gesucht.
Die VerkZustG baut auf die § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung auf.
Diese § der STVO sind aber nicht Bundesland gebunden, sonder sind in der ganzen BRD gültig. Deshalb ergibt sich diese Regelung, auch wenn es einige auserhalb von Bayern nicht wahrhaben wollen. Da hat sich schon das Verkehrsministerium den Kopf zerbrochen und hat es so bestätigt.
kann ich mir nicht vorstellen. klar, dass das bei den betroffenen gern diskutiert wird, ist vllt. ne wunschvorstellung?! ich glaubs immernoch nicht. dann such mal bitte irgend nen beschluss dazu.
kopier mal bitte die entsprechenden zeilen aus diesem gesetz raus. ich find da nix zu
Das Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) ist ein Landesgetz und somit nur in Bayern gültig.
Blinky
@ THW-Tom:
...das würde mich auch mal echt interessieren ob da wirklich von verkehrsregelnden Maßnahmen, oder nicht doch von verkehrssichernden Maßnahmen gesprochen wird.
Ferner denke ich, dass Du damit (in der ganzen Bundesrepublik) die Tätigkeit im Rahmen einer Katastrophen-/Grosschadenshilfe meinst, denn dann stimmt es da es sich ja beim THW um eine Bundesanstalt handelt.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
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Klar in Rahmen von Kat-Schutz-Einsätzen. Dacht das das klar ist.
Auserhalb vom Kat-Schutz dürfen wir in Bayern aber sogar Verkehrsregelnde Maßnahmen durchführen. Sobald ich bei einer Veranstaltung eine Straße sperre ist dies eine VerkehrsREGELNDE Maßnahme.
Gruß
Tom
Ich habe mir mal den Artikel mit Interesse durchgelesen und bemerkt, dass er doch von der Presse recht "reißerisch" aufgemacht ist.
Wenn man mal das ganze etwas emotionsloser betrachtet dann wir man sehr schnell merken, dass auch viele andere Firmen, Organisationen und Behörden auch Teile der "Polizeiarbeit" übernehmen.
So ist es zum Beispiel "normal", dass bei einem VU auf der Autobahn Feuerwehrfahrzeuge die Einsatzstelle absichern und das obwohl Polizei vor Ort ist und dort andere Aufgaben wahrnimmt, oder ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei oder einer dort arbeitenden Firma ihre Arbeitsstelle absichert und z. B. eine Spur sperrt - was ja auch Verkehrsregelung ist.
Nun also meine Frage: Nehmen alle diese genannten Personen nicht auch "Polizeiarbeit" wahr???
In unserem schönen Nachbarbundesland Schleswig-Holstein gibt es den THW-Autobahndienst schon seit über 10 Jahren und es funktioniert, so aus eigener Erfahrung, hervorragend. Die Zusammenarbeit von Autobahnpolizei und dem dortigen THW ist mittlerweile eine feste "Institution" geworden.
Die Aufgaben des THW sind z.B. Stauendenabsicherung und Stauvorwarnung.
In diesem Fall, so hat es den Anschein, regen sich vermutlich Vertreter anderer Organisationen darüber auf das sie selbst nicht auf die gleiche Idee gekommen sind und "neiden" dem THW die Einsätze weil sie ja auch gerne diese Arbeit machen würden - das sind meistens Organisationen mit geringer Einsatzfrequenz.
Desweiteren sollte man auch zwischen verkehrsregelnden (Polizei) und verkehrssicherenden (allgemein) Maßnahmen unterscheiden. So darf z.B. die Feuerwehr sehr wohl eine Strasse sperren aber nicht wieder freigeben, sie kann lediglich ihre Absperrmaßnahme aufheben/einstellen und dann rollt der Verkehr von allein wieder an.
Also, ich denke, dass wenn man es nüchtern betrachtet eine ganz "normale" Sache ist wie sie seit Jahrzehnten überall in Deutschland praktiziert wird.
Gruß Carsten
Geändert von Pille112 (04.06.2007 um 08:28 Uhr)
Gruß Carsten
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