
Zitat von
Mr. Blaulicht
Zusammenfassend läßt sich also sagen: Wenn der HiOrg-HvO keine Sonderrechte genieß, tut dies der FW-FR auch nicht. Beide Gruppen sind gleichgestellt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Wenn der HvOler ein offizielles Fahrzeug hat hast du Recht, wenns hier um Privat PKWs geht liegst du falsch.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.