Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen

Zusammenfassend läßt sich also sagen: Wenn der HiOrg-HvO keine Sonderrechte genieß, tut dies der FW-FR auch nicht. Beide Gruppen sind gleichgestellt.

Gruß, Mr. Blaulicht
Wenn der HvOler ein offizielles Fahrzeug hat hast du Recht, wenns hier um Privat PKWs geht liegst du falsch.